IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen)

- die verkehrsrechtliche Anordnung zum mit Zeichen 240 benutzungspflichtig gemachten Trampelpfad entlang der Straße "Am Krummenweg" in Ratingen, Foto der Stelle hier: https://www.mapillary.com/app/?pKey=169314491767871&lat=51.337295&lng=6.864492&z=17

Nachdem sich die Stadt Ratingen unzuständig gefühlt hat, habe ich gegen diese Untätigkeitsklage zum VG Düsseldorf (Az.: 29 K 3920/23) eingereicht. Mit der Klagereplik behauptete diese, Straßen.NRW sei entgegen der eindeutigen Zuständigkeitsregelung in § 10 NRWStrVGüBefZustVO für die verkehrsrechtlichen Anordnungen im o.g. Bereich zuständig.

Soweit dem nicht so sein sollte, wird um kurze Klarstellung gebeten. Soweit Ihre Behörde zuständig sein sollte, wird zudem um kurze Mitteilung gebeten, woraus sich die sachliche Zuständigkeit ergeben soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen) [#283981]
Datum
15. Juli 2023 14:33
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die verkehrsrechtliche Anordnung zum mit Zeichen 240 benutzungspflichtig gemachten Trampelpfad entlang der Straße "Am Krummenweg" in Ratingen, Foto der Stelle hier: https://www.mapillary.com/app/?pKey=169314491767871&lat=51.337295&lng=6.864492&z=17 Nachdem sich die Stadt Ratingen unzuständig gefühlt hat, habe ich gegen diese Untätigkeitsklage zum VG Düsseldorf (Az.: 29 K 3920/23) eingereicht. Mit der Klagereplik behauptete diese, Straßen.NRW sei entgegen der eindeutigen Zuständigkeitsregelung in § 10 NRWStrVGüBefZustVO für die verkehrsrechtlichen Anordnungen im o.g. Bereich zuständig. Soweit dem nicht so sein sollte, wird um kurze Klarstellung gebeten. Soweit Ihre Behörde zuständig sein sollte, wird zudem um kurze Mitteilung gebeten, woraus sich die sachliche Zuständigkeit ergeben soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283981/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Guten Morgen, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen) [#283981]
Datum
17. Juli 2023 06:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wird der zuständigen Fachabteilung beziehungsweise Straß…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen) [#283981]
Datum
17. Juli 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wird der zuständigen Fachabteilung beziehungsweise Straßenmeisterei weitergeleitet. Der Landesbetrieb ist bestrebt, alle Bürgeranfragen schnellstmöglich zu beantworten. Aufgrund der Vielzahl von Eingaben, Anfragen und Anregungen und einer oft erforderlichen örtlichen Begutachtung des Streckenabschnitts ist eine zeitnahe Beantwortung nicht immer möglich, deshalb kann die Bearbeitungszeit je nach Anliegen bis zu vier Wochen dauern. Straßen. NRW freut sich über Ihr Interesse an seiner Arbeit und dankt für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Guten Morgen, anbei erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung zur Errichtung von Verkehrszeichen und -einric…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen) [#283981]
Datum
7. August 2023 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Guten Morgen, anbei erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung zur Errichtung von Verkehrszeichen und -einrichtungen gemäß § 45 Abs. 3 StVO für die Straße "Am Krummenweg" in Ratingen. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ausweislich der Bildaufnahmen in Google Streetview (vgl. https://goo.gl/maps/6AogRZ5DAs9PZfR9A) aus de…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung (Am Krummenweg, Ratingen) [#283981]
Datum
8. August 2023 15:54
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ausweislich der Bildaufnahmen in Google Streetview (vgl. https://goo.gl/maps/6AogRZ5DAs9PZfR9A) aus dem November 2022 sowie aktueller Aufnahmen von Mai 2023 ist die verkehrsrechtliche Anordnung aus dem Jahr 2020 nicht durch den Baulastträger ausgeführt worden. Es wird um Mitteilung des Hinderungsgrunds gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283981/

Dokumente