IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung

Anfrage an: Landkreis Nienburg

- die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Lichtenhorster Straße (zwischen Steimbke und Eckelshof) für Radfahrer durch VZ 254 bzw. für Motorradfahrer durch VZ 254
- soweit vorhanden: aktuelle Verkehrszählungsergebnisse für die o.g. Straße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Landkreis Nienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung [#279343]
Datum
20. Mai 2023 11:16
An
Landkreis Nienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Lichtenhorster Straße (zwischen Steimbke und Eckelshof) für Radfahrer durch VZ 254 bzw. für Motorradfahrer durch VZ 254<< Antragsteller:in >> - soweit vorhanden: aktuelle Verkehrszählungsergebnisse für die o.g. Straße Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279343/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Nienburg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage überlasse ich die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung v…
Von
Landkreis Nienburg
Betreff
WG: IFG-Anfrage zu verkehrsrechtlicher Anordnung [#279343]
Datum
26. Mai 2023 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage überlasse ich die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.12.2022 über die Einrichtung und Aufstellung der Gefahrenbeschilderung durch die Verkehrszeichen 254 und 255 an der K 37 zwischen den Ortschaften Lichtenhorst und Steimbke zur Kenntnisnahme. Aktuelle Verkehrszahlen liegen mir leider nicht vor. Eine Verkehrszählung im November 2021 hat eine Verkehrsstärke von 784 Kfz/Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von 35 Kfz/Tag ergeben. Bei einer Verkehrszählung im Juni 2019 betrug die Verkehrsstärke 1.240 Kfz/Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von 54 Kfz/Tag. Ferner überlasse ich eine aktuelle Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 23.05.2023 zur Kenntnisnahme. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen