IFG-Anfrage zur Auswahl und Zuteilung von Impfstoffen bei der Corona-Schutzimpfung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Website ist unter https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf die folgende Information zu entnehmen:

"Personen ab 65 Jahren erhalten den Impfstoff von BioNTech und Pfizer, alle anderen im Regelfall den Impfstoff von AstraZeneca. Der Impfstoff von Moderna wird aktuell nur in der Tagespflege eingesetzt."

Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Unterscheidung bei der Zulassung der Impfstoffe, so dass alle Impfstoffe grundsätzlich für alle Altersgruppen eingesetzt werden können.

Die oben genannte Festlegung erscheint daher willkürlich, was angesichts der deutlich abweichenden Wirksamkeit eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters darstellen könnte, da jüngeren Personen grundlos nur Zugang zum weniger wirksamen Impfstoff von AstraZeneca gewährt werden soll.

Ich bitte daher um Zugang zu allen Dokumenten, auf denen die oben zitierte Aussage basiert (Handlungsanweisungen, Verfügungen, Erlasse etc.).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in Ihrer Website ist unter https://www.mags.n…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage zur Auswahl und Zuteilung von Impfstoffen bei der Corona-Schutzimpfung [#215124]
Datum
15. März 2021 01:13
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in Ihrer Website ist unter https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf die folgende Information zu entnehmen: "Personen ab 65 Jahren erhalten den Impfstoff von BioNTech und Pfizer, alle anderen im Regelfall den Impfstoff von AstraZeneca. Der Impfstoff von Moderna wird aktuell nur in der Tagespflege eingesetzt." Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Unterscheidung bei der Zulassung der Impfstoffe, so dass alle Impfstoffe grundsätzlich für alle Altersgruppen eingesetzt werden können. Die oben genannte Festlegung erscheint daher willkürlich, was angesichts der deutlich abweichenden Wirksamkeit eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters darstellen könnte, da jüngeren Personen grundlos nur Zugang zum weniger wirksamen Impfstoff von AstraZeneca gewährt werden soll. Ich bitte daher um Zugang zu allen Dokumenten, auf denen die oben zitierte Aussage basiert (Handlungsanweisungen, Verfügungen, Erlasse etc.). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215124/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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