IFG Anfrage zur Gesundheitsförderung + Prävention für Kindergartenkinder

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Präventionsprogramms „FÜCHSE“ im Auftrag der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mülheim an der Ruhr werden die Daten der Kinder und Eltern IT gestützt gespeichert und verarbeitet.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Hersteller, Name und Version der genutzten Software zur Speicherung der Daten
- Genutzte Methoden zur Anonymisierung der Daten
- Genutzte statistische Methode zur Auswertung der Daten
- Löschfrist der Daten

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Präv…
An Stadt Mülheim - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zur Gesundheitsförderung + Prävention für Kindergartenkinder [#256999]
Datum
13. August 2022 13:03
An
Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Präventionsprogramms „FÜCHSE“ im Auftrag der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mülheim an der Ruhr werden die Daten der Kinder und Eltern IT gestützt gespeichert und verarbeitet. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Hersteller, Name und Version der genutzten Software zur Speicherung der Daten - Genutzte Methoden zur Anonymisierung der Daten - Genutzte statistische Methode zur Auswertung der Daten - Löschfrist der Daten Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256999/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Sehr [geschwärzt] vielen Dank für Ihre Anfrage zum Präventionsprogramm "Füchse". Zu Ihren Fragen kann …
Von
Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Gesundheitsförderung + Prävention für Kindergartenkinder [#256999]
Datum
2. September 2022 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] vielen Dank für Ihre Anfrage zum Präventionsprogramm "Füchse". Zu Ihren Fragen kann ich wie folgt Stellung nehmen: Beim "Füchse"-Programm wird keine spezielle (Statistik)-Software eingesetzt. Die Daten werden lediglich in einer Excel-Tabelle abgespeichert. Zurzeit erfolgt keine Anonymisierung und auch keine Auswertung der Daten. Sobald der Fall nach Rückmeldung der Erziehungsberechtigten abgeschlossen ist, werden die Daten gelöscht bzw. spätestens nach Ablauf eines Jahres, falls bis dahin keine Rückmeldung erfolgt. Die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert, dass sowohl die Teilnahme am "Füchse"-Programm als auch die Angabe aller Daten freiwillig sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Basierend auf Ihre Stellungnahme habe ich folgende,…
An Stadt Mülheim - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Gesundheitsförderung + Prävention für Kindergartenkinder [#256999]
Datum
5. September 2022 12:37
An
Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Basierend auf Ihre Stellungnahme habe ich folgende, weitere Fragen zu meiner IFG Anfrage: 1. Auf Ihrer Informationsseite zu dem Programm steht, dass die Datenerhebung zur Wahrung "[...] berechtigter Interessen von uns oder Dritten [...]" erfolgt (https://www.muelheim-ruhr.de/cms/datenschutzhinweise_zum_fuechse-screening.html). Welche Interessen und welche "Dritten" sind hier gemeint? Entgegen ihrer Stellungnahme steht auf o.g. Informationsseite, dass die Daten "[...] an die abgeschottete Statistikstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr" weitergeleitet werden. 2. Gehe ich aufgrund ihrer Stellungnahme richtig davon aus, dass diese Daten nicht anonymisiert an die Statistikstelle weitergeleitet werden? 3. Welche Inhalte werden hier genau weitergeleitet? 4. Wie verfährt die Statistikstelle mit den Daten und wer erhält darauf zugriff? 5. Wieso werden die Erziehungsberechtigten auf den Informationsschreiben zu der Weiterleitung nicht informiert? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256999/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir erheben…
Von
Stadt Mülheim - Gesundheitsamt
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Gesundheitsförderung + Prävention für Kindergartenkinder [#256999]
Datum
13. September 2022 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir erheben die Daten im eigenen Interesse, um einerseits jeden einzelnen Fall adäquat bearbeiten und die Erziehungsberechtigten beraten zu können und andererseits dem bevölkerungsmedizinschen Ansatz des Screenings gerecht zu werden, d.h. vom Durchschnitt abweichende Raten auffälliger Kinder in bestimmten Stadtteilen und/oder Einrichtungen zu identifizieren und entsprechend zu handeln. Interessen von Dritten sind hier nicht vorhanden. Die Daten sind in der Vergangenheit anonymisiert an die abgeschottete Statistikstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr weitergeleitet und dort verarbeitet worden. Nur Mitarbeitende der Statistikstelle hatten Zugriff auf die Daten, ein Rückschluss auf das jeweilige Kind war nicht möglich. Die Inhalte, die weitergeleitet wurden, waren die Ergebnisse aus dem Screening. Zurzeit erfolgt keine Weiterleitung an die abgeschottete Statistikstelle, so dass die Datenschutzhinweise aktualisiert werden müssen. Vielen Dank für den Hinweis. Datenschutzhinweise erhalten die Erziehungsberechtigten sowohl im Informationsschreiben als auch am Ende des Fragebogens, in dem Sie durch ihre Unterschrift in das Screening einwilligen. An beiden Stellen wird bzgl. näherer Informationen über Datenschutzhinweise nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf die entsprechende Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr verwiesen. Mit freundlichen Grüßen