IFG Anfrage zur Schulplatzverteilung an die weiterführende Schule 2021 in Frankfurt am Main
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte mir mitzuteilen,
1) wie viele Klassen mit wie vielen Schulplätzen für das Schuljahr 2021/2022 an den weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main zur Verfügung stehen. Ich bitte jeweils die einzelnen weiterführenden Schulen mit den konkreten Zahlen aufführen.
2) wie die Wünsche der Schüler (4. Klasse) auf die Zuordnung zu einzelnen weiterführenden Schulen in Frankfurt im Vergabeprozess der Schulplatzvergabe im Jahr 2021 verteilt waren; also wie die Schüler konkret gem. ihrem Erstwunsch einer bestimmten Schule zugeordnet werden wollten. Ich bitte hier alle weiterführenden Schulen in Frankfurt mit den konkreten Wünschen aufführen.
3) wie viele Schüler den jeweiligen weiterführenden Schulen zugeteilt wurden (nach Abschluss aller Lenkungs- und Zuordnungsmaßnahmen durch das Stadtschulamt). Hier bitte auch die Angabe wie viele Schüler (getrennt nach Erst- und Zweitwunsch) pro Schule abgelehnt wurden, ergänzen.
4) wie die Verteilung (Fragen 2 und 3) sich im Jahr 2020 darstellten; auch hier bitte ich um die Angaben wie unter 1 und 2 beschrieben
5) welche Gründe zu einer massiven Zuordnung der Schüler im Norden Frankfurts zur Otto Hahn Schule (KGS) führten.
Die Auskunft bezieht sich auf den nunmehr abgeschlossenen Prozess und jeweils nur auf die Zahl der Schüler; es werden keine personenbezogenen Daten angefordert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Juni 2021
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10. Juli 2021
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