IFG Anfrage zur Schulplatzverteilung an die weiterführende Schule 2021 in Frankfurt am Main

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

I

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte mir mitzuteilen,

1) wie viele Klassen mit wie vielen Schulplätzen für das Schuljahr 2021/2022 an den weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main zur Verfügung stehen. Ich bitte jeweils die einzelnen weiterführenden Schulen mit den konkreten Zahlen aufführen.
2) wie die Wünsche der Schüler (4. Klasse) auf die Zuordnung zu einzelnen weiterführenden Schulen in Frankfurt im Vergabeprozess der Schulplatzvergabe im Jahr 2021 verteilt waren; also wie die Schüler konkret gem. ihrem Erstwunsch einer bestimmten Schule zugeordnet werden wollten. Ich bitte hier alle weiterführenden Schulen in Frankfurt mit den konkreten Wünschen aufführen.
3) wie viele Schüler den jeweiligen weiterführenden Schulen zugeteilt wurden (nach Abschluss aller Lenkungs- und Zuordnungsmaßnahmen durch das Stadtschulamt). Hier bitte auch die Angabe wie viele Schüler (getrennt nach Erst- und Zweitwunsch) pro Schule abgelehnt wurden, ergänzen.
4) wie die Verteilung (Fragen 2 und 3) sich im Jahr 2020 darstellten; auch hier bitte ich um die Angaben wie unter 1 und 2 beschrieben
5) welche Gründe zu einer massiven Zuordnung der Schüler im Norden Frankfurts zur Otto Hahn Schule (KGS) führten.

Die Auskunft bezieht sich auf den nunmehr abgeschlossenen Prozess und jeweils nur auf die Zahl der Schüler; es werden keine personenbezogenen Daten angefordert.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: I Sehr geehrte Damen u…
An Staatliches Schulamt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage zur Schulplatzverteilung an die weiterführende Schule 2021 in Frankfurt am Main [#222760]
Datum
8. Juni 2021 14:34
An
Staatliches Schulamt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: I Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte mir mitzuteilen, 1) wie viele Klassen mit wie vielen Schulplätzen für das Schuljahr 2021/2022 an den weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main zur Verfügung stehen. Ich bitte jeweils die einzelnen weiterführenden Schulen mit den konkreten Zahlen aufführen. 2) wie die Wünsche der Schüler (4. Klasse) auf die Zuordnung zu einzelnen weiterführenden Schulen in Frankfurt im Vergabeprozess der Schulplatzvergabe im Jahr 2021 verteilt waren; also wie die Schüler konkret gem. ihrem Erstwunsch einer bestimmten Schule zugeordnet werden wollten. Ich bitte hier alle weiterführenden Schulen in Frankfurt mit den konkreten Wünschen aufführen. 3) wie viele Schüler den jeweiligen weiterführenden Schulen zugeteilt wurden (nach Abschluss aller Lenkungs- und Zuordnungsmaßnahmen durch das Stadtschulamt). Hier bitte auch die Angabe wie viele Schüler (getrennt nach Erst- und Zweitwunsch) pro Schule abgelehnt wurden, ergänzen. 4) wie die Verteilung (Fragen 2 und 3) sich im Jahr 2020 darstellten; auch hier bitte ich um die Angaben wie unter 1 und 2 beschrieben 5) welche Gründe zu einer massiven Zuordnung der Schüler im Norden Frankfurts zur Otto Hahn Schule (KGS) führten. Die Auskunft bezieht sich auf den nunmehr abgeschlossenen Prozess und jeweils nur auf die Zahl der Schüler; es werden keine personenbezogenen Daten angefordert. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222760/

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Staatliches Schulamt Frankfurt am Main
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer unten anhängenden Mailanfrage, mit der Sie einen …
Von
Staatliches Schulamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Schulplatzverteilung an die weiterführende Schule 2021 in Frankfurt am Main [#222760]
Datum
7. Juli 2021 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,0 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer unten anhängenden Mailanfrage, mit der Sie einen Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gestellt haben. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Soweit Sie in Frage 1 nachgefragt haben, wie viele Klassen mit wie vielen Schulplätzen für das Schuljahr 2021/2022 an den weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main zur Verfügung stehen und um Angabe der konkreten Zahlen an den jeweils einzelnen weiterführenden Schulen gebeten haben, weisen wir darauf hin, dass die Schulentwicklungsplanung gemäß §§ 144 ff. Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Zuständigkeit der kommunalen Schulträger liegt und nicht in unserer Behörde. Die Zügigkeit der weiterführenden öffentlichen Schulen in Frankfurt am Main ergibt sich aus dem Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt, welcher über die Internetpräsenz der Stadt Frankfurt verlinkt und einsehbar ist (https://frankfurt.de/themen/arbeit-bi... bzw. https://www.isep.frankfurt-macht-schu...). Soweit Sie unter Frage 2) und 3) nachfolgende Informationen begehren (Schreibweise wie im Original): "2) wie die Wünsche der Schüler (4. Klasse) auf die Zuordnung zu einzelnen weiterführenden Schulen in Frankfurt im Vergabeprozess der Schulplatzvergabe im Jahr 2021 verteilt waren; also wie die Schüler konkret gem. ihrem Erstwunsch einer bestimmten Schule zugeordnet werden wollten. Ich bitte hier alle weiterführenden Schulen in Frankfurt mit den konkreten Wünschen aufführen. 3) wie viele Schüler den jeweiligen weiterführenden Schulen zugeteilt wurden (nach Abschluss aller Lenkungs- und Zuordnungsmaßnahmen durch das Stadtschulamt). Hier bitte auch die Angabe wie viele Schüler (getrennt nach Erst- und Zweitwunsch) pro Schule abgelehnt wurden, ergänzen." besteht gemäß §§ 82 Nr. 2 Buchstabe b i.V.m. Buchstabe d i.V.m. § 84 Abs. 1 HDSIG kein Anspruch auf Informationszugang. Gemäß § 82 Nr. 2 HDSIG besteht kein Anspruch auf Informationszugang bei Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit (Buchstabe b) oder auf den Verfahrensablauf eines Gerichtsverfahrens (Buchstabe d). Der Antrag auf Informationszugang kann gemäß § 84 Abs. 1 S. 1 HDSIG auch abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Das laufende Übergangsverfahren mit den Klassenbildungen für das Schuljahr 2021/2022 ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Da das laufende Schuljahr 2020/2021 noch nicht beendet ist, steht die endgültige Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholer der fünften Klassen noch nicht fest. Zudem sind sowohl Verwaltungsstreitverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht anhängig als auch Verwaltungsverfahren bei unserer Behörde, so dass bereits die Voraussetzungen des § 82 Nr. 2 d HDSIG als auch des § 84 Abs. 1 S. 1 HDSIG vorliegen. Durch ein Bekanntwerden der beantragten Informationen drohen zudem nachteilige Auswirkungen auf das laufende sowie künftige Übergangsverfahren wodurch die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen als schützenswertes öffentliches Interesse gefährdet werden würde. Eine öffentliche Bekanntgabe von Erstwünschen würde das Anmeldeverfahren maßgeblich beeinflussen, ohne dass zeitgleich mehr Plätze an den Erstwunschschulen zur Verfügung gestellt werden könnten. Insoweit verweisen wir auf die unter Frage 1 dargelegte Zügigkeit der öffentlichen weiterführenden Frankfurter Schulen gemäß dem Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Die Zahl von Widerspruchsverfahren und Eilverfahren durch abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber würde voraussichtlich entsprechend steigen. Aus diesem Grund besteht auch kein Anspruch auf Informationszugang für die unter der Frage 4) abgefragten Daten. Soweit Sie unter Ziffer 5) nach den Gründen gefragt haben, die zu einer massiven Zuordnung der Schüler im Norden Frankfurts zur Otto-Hahn-Schule (KGS) führten, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Vornahme von Bewertungen oder rechtlichen Einschätzungen nicht vom Anspruchsumfang des Informationszugangsanspruchs nach §§ 80 ff. HDSIG umfasst ist. Sofern Sie uns Ihre postalische Adresse noch zusenden möchten, übersenden wir Ihnen gerne den Bescheid in Papierform. Für die unten angeführte Rechtsbehelfsbelehrung und den möglichen Verwaltungsrechtsweg nach § 87 Abs. 5 HDSIG gehen wir daher mangels postalischer Anschrift von einer örtlichen Zuständigkeit in unserem Aufsichtsbezirk aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der vorliegende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichem Gruß