IFG-Antrag betreffend UFO-Sichtungen im deutschen Luftraum: Berücksichtigung internationaler Bestätigungen

ich möchte gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen über unbekannte Flugobjekte (UFOs) im deutschen Luftraum im Zeitraum von 1985 bis heute beantragen. Angesichts der Tatsache, dass die USA und speziell das Pentagon die Existenz von UFOs im US-Luftraum bereits bestätigt haben, richte ich folgende Anfragen an Sie:

1. Die Anzahl der erfassten unbekannten Flugobjekte durch militärische Radare oder andere Aufklärungsmittel.

2. Details zu außergewöhnlichen Flugmanövern, die von diesen erkannten unbekannten Flugobjekten im genannten Zeitraum durchgeführt wurden.

3. Einschätzungen bezüglich möglicher Gefahren, die von diesen unbekannten Flugobjekten im genannten Zeitraum ausgehen könnten.

4. Informationen zu etwaigen Verteidigungsmaßnahmen gegenüber solchen unbekannten Flugobjekten.

Gemäß dem IFG bitte ich um Mitteilung, ob und wann mit einer Beantwortung meiner Anfrage zu rechnen ist. Die gesetzlichen Fristen gemäß IFG bitte ich einzuhalten.

Ich bitte um umfassende und transparente Auskunft über diese Angelegenheit, unter Berücksichtigung der bereits bekannten Erkenntnisse und offiziellen Bestätigungen in anderen Ländern. Falls bestimmte Informationen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht freigegeben werden können, bitte ich um entsprechende Begründung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte gemäß dem Informationsfrei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag betreffend UFO-Sichtungen im deutschen Luftraum: Berücksichtigung internationaler Bestätigungen [#294050]
Datum
2. Dezember 2023 14:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen über unbekannte Flugobjekte (UFOs) im deutschen Luftraum im Zeitraum von 1985 bis heute beantragen. Angesichts der Tatsache, dass die USA und speziell das Pentagon die Existenz von UFOs im US-Luftraum bereits bestätigt haben, richte ich folgende Anfragen an Sie: 1. Die Anzahl der erfassten unbekannten Flugobjekte durch militärische Radare oder andere Aufklärungsmittel. 2. Details zu außergewöhnlichen Flugmanövern, die von diesen erkannten unbekannten Flugobjekten im genannten Zeitraum durchgeführt wurden. 3. Einschätzungen bezüglich möglicher Gefahren, die von diesen unbekannten Flugobjekten im genannten Zeitraum ausgehen könnten. 4. Informationen zu etwaigen Verteidigungsmaßnahmen gegenüber solchen unbekannten Flugobjekten. Gemäß dem IFG bitte ich um Mitteilung, ob und wann mit einer Beantwortung meiner Anfrage zu rechnen ist. Die gesetzlichen Fristen gemäß IFG bitte ich einzuhalten. Ich bitte um umfassende und transparente Auskunft über diese Angelegenheit, unter Berücksichtigung der bereits bekannten Erkenntnisse und offiziellen Bestätigungen in anderen Ländern. Falls bestimmte Informationen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht freigegeben werden können, bitte ich um entsprechende Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294050/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V639 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Antrag betreffend UFO-Sichtungen im deutschen Luftraum: Berücksichtigung internationaler Bestätigungen [#294050]
Datum
7. Dezember 2023 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V639 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. Dezember 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 2. Dezember 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V639 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V639 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Antrag betreffend UFO-Sichtungen im deutschen Luftraum: Berücksichtigung internationaler Bestätigungen [#294050]
Datum
19. Dezember 2023 14:05
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V639 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. Dezember 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 2. Dezember 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im BMVg ist kein Vorgang im Sinne der Fragestellung zu einem durch Radar oder anderweitig aufgeklärten unbekannten Flugobjekt (UFO) bekannt. Alle dem BMVg gemeldeten Vorgänge zu nicht identifizierbaren Kontakten im Luft- und Weltraum über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland konnten ausnahmslos erklärbaren Phänomen (z.B. Luftfahrzeugen, Schornsteinbeleuchtungen, Wetterballons, Satelliten, etc.) zugeordnet werden. Entsprechend liegen keine Information zu ungewöhnlichen Flugmanövern, etwaigen Verteidigungsmaßnahmen oder durch aufgeklärte, unbekannte Flugobjekte ausgehenden Gefahren vor. Daher können Ihnen keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen