IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht

Laut T-Systems setzt das BAMF Blockchain-Technik für Datenverarbeitungsprozesse ein.
https://www.t-systems-mms.com/referenzen/bamf.html

Bitte Senden Sie mir das Feinkonzept, die Datenschutzfolgeabschätzung sowie die datenschutzrechtliche Verzeichnisse der Datenverarbeitungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut T-Systems s…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht [#34816]
Datum
22. November 2018 05:40
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut T-Systems setzt das BAMF Blockchain-Technik für Datenverarbeitungsprozesse ein. https://www.t-systems-mms.com/referenzen/bamf.html Bitte Senden Sie mir das Feinkonzept, die Datenschutzfolgeabschätzung sowie die datenschutzrechtliche Verzeichnisse der Datenverarbeitungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinb…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht [#34816]
Datum
25. Januar 2019 10:06
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ vom 22.11.2018 (#34816) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ [#34816] [#34816]
Datum
2. Februar 2019 14:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34816 Mein Informationsfreiheitsantrag vom 22. November 2018 wurde bis heute nicht bearbeitet oder beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34816.pdf Anfragenr: 34816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0429 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht« [#34816] # 15-725/002 II#0429
Datum
11. Februar 2019 11:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
818,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0429 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bitte beachten Sie die Anlage.
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht [#34816]
Datum
22. März 2019 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
920,9 KB
Bitte beachten Sie die Anlage.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0429 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ [#34816]
Datum
4. April 2019 12:38
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0429 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mir sein Antwortschreiben vom 22. März an Sie zukommen lassen. Ich gehe daher von einer Erledigung Ihrer Eingabe aus. Sollte dem nicht so sein, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von mir angefragten Dokumenten handelt es sich ja in der Regel um "lebe…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ [#34816]
Datum
29. April 2019 16:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den von mir angefragten Dokumenten handelt es sich ja in der Regel um "lebendige Dokumente", die mit Versionsnummern gekennzeichnet werden. Die Ausrede des BAMF, diese Dokumente seien nicht "fertig", fällt meiner Einschätzung nach nicht in den Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse. Denn in Zeiten agiler, fortlaufender Softwareentwicklung wird auch ein solches Konzept nie als "fertig" gelten können. Aus der Presse musste ich heute erfahren ( https://netzpolitik.org/2019/das-bamf-will-seine-probleme-mit-der-blockchain-auf-die-kette-kriegen/ ), dass das Löschkonzept dem BfDI zu Prüfung vorliegt, mir wurde jedoch beauskunftet, dass es solche Dokumente nicht geben würde. Ich möchte daher den BfDI bitten, hier tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0429 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ [#34816]
Datum
13. Mai 2019 12:42
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0429 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe das BAMF erneut um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0429 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Blockchain-Technologie und Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht“ [#34816]
Datum
6. August 2019 16:45
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0429 Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertritt nach wie vor die Auffassung, dass es sich bei dem Löschkonzept gegenwärtig nicht um eine amtliche Information im Sinne des IFG handelt und daher ein Anspruch auf Herausgabe derzeit nicht besteht. Ich habe dem BAMF gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ich diese Rechtsauffassung nicht teile und nach meiner Auffassung sehr wohl ein heraufgepflichtiges Dokument gegeben ist. Ggf. ließe sich aber zu einem späteren Zeitpunkt mittels eines erneuten Antrags nach dem IFG eine Herausgabe erreichen. Mit freundlichen Grüßen