IFG Antrag - Buslinie 800
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Nahverkehrsplan (NVP) der Buslinie 800 (Rheinbach Bf - Bonn Hbf)
(keine Abfahrtsplan!)
- Berichte/Informationen über die Auslastungszahlen der Buslinie 800 (Rheinbach Bf - Bonn Hbf)
- Geplante Maßnahmen für die Beförderung der Einwohner der Stadt Rheinbach nach Bonn Hbf im Hinblick auf die instabile S-Bahnlinie S23 und der Tatsache, dass die Linie einmal stündlich angeboten wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Es liegt ferner eine einfache Auskunft vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Kosten ohne die erbetene Ankündigung sind unzulässig.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Hilfsweise besteht ein Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum17. April 2024
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22. Mai 2024
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