IFG-Antrag Christian Schweppe - Restaurant Plenarsaalebene Bundestag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

eine Aufstellung über externe Veranstaltungen im Restaurant auf der Plenarsaalebene des Bundestags im Reichstagsgebäude aus den Jahren 2017 bis einschließlich 2021. Gemeint sind konkret gemietete Essen und/ oder Veranstaltungen von Firmen, Netzwerken, Vereinen und Verbänden, auch Lobbygruppen. Bitte geben Sie jeweils den Namen der Organisation an, welche das Restaurant jeweils wann gemietet hat und zu welchem Thema dort etwas organisiert wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung …
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag Christian Schweppe - Restaurant Plenarsaalebene Bundestag [#241521]
Datum
21. Februar 2022 15:29
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung über externe Veranstaltungen im Restaurant auf der Plenarsaalebene des Bundestags im Reichstagsgebäude aus den Jahren 2017 bis einschließlich 2021. Gemeint sind konkret gemietete Essen und/ oder Veranstaltungen von Firmen, Netzwerken, Vereinen und Verbänden, auch Lobbygruppen. Bitte geben Sie jeweils den Namen der Organisation an, welche das Restaurant jeweils wann gemietet hat und zu welchem Thema dort etwas organisiert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian [geschwärzt] Anfragenr: 241521 Antwort an: c.schweppe.y3ecfetp2a@fragdenstaat.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Christian Schweppe Christian Schweppe [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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