IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung

Im Katastrophenschutzbedarfplan der Stadt Essen 2022 findet man auf Seite 104 unter dem Punkt Ernährungssicherstellung folgendes Zitat : " Auf Weisung des Landes wurden im Vorjahr die für den Krisenfall bevorrateten Lebensmittelmarken vernichtet. Eine entsprechende Neuorganisation befindet sich derzeit im Aufbau."
Kam die ursprüngliche Anweisung dazu aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ?
Ist die Neuorganisation abgeschlossen ?
Wie sieht das aktuelle Konzept dazu aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung [#280892]
Datum
11. Juni 2023 18:03
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Katastrophenschutzbedarfplan der Stadt Essen 2022 findet man auf Seite 104 unter dem Punkt Ernährungssicherstellung folgendes Zitat : " Auf Weisung des Landes wurden im Vorjahr die für den Krisenfall bevorrateten Lebensmittelmarken vernichtet. Eine entsprechende Neuorganisation befindet sich derzeit im Aufbau." Kam die ursprüngliche Anweisung dazu aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ? Ist die Neuorganisation abgeschlossen ? Wie sieht das aktuelle Konzept dazu aus?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280892/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache habe ich die Information bekommen, dass wir dazu keine …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage: IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung [#280892]
Datum
11. Juli 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache habe ich die Information bekommen, dass wir dazu keine Aussage treffen können. Fragen in Bezug auf die Ernährungssicherstellung sind an den Bund zu stellen. Vielleicht kann Ihre Anfrage von dort aus besser beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Für den 1. und 3. Punkt würde ich Ihrer Antwort zusti…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung [#280892]
Datum
11. Juli 2023 12:49
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Für den 1. und 3. Punkt würde ich Ihrer Antwort zustimmen und ich werde mich dazu an die zuständigen Ministerien auf Bundesebene wenden. Da die Stadt Essen als untere Katastrophenschutzbehörde meinem Verständnis nach mögliche Konzepte im Krisenfall umsetzen muss, müssten diese dann ja auch, wenn vorhanden, im voraus bei der Stadt bekannt sein. Daher möchte ich meine zweite Frage umformulieren. Haben sich die Informationen der Stadt Essen zum Thema Ernährungssicherstellung seid erstellung des Katastrophenschutzbedarfplans geändert oder bleibt es bei dem Stand das es kein fertiges Konzept gibt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280892/
Kommunalverwaltung Essen
Sehr << Antragsteller:in >> ich versuche das in Erfahrung zu bringen und melde mich bei Ihnen, sobal…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung [#280892]
Datum
11. Juli 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich versuche das in Erfahrung zu bringen und melde mich bei Ihnen, sobald ich etwas gehört habe! Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch einmal nachgehakt und folgende Rückmeldung für Sie: Bei …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG - Antrag , Neuorganisation Lebensmittelverteilung [#280892]
Datum
24. Juli 2023 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe noch einmal nachgehakt und folgende Rückmeldung für Sie: Bei dem Thema Ernährungssicherstellung bedarf es bundes- und landesrechtlicher Regelungen. Durch das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise wurde 2017 die Ernährungssicherstellung insofern neu geregelt, dass nicht nur im Verteidigungsfall sondern auch bei großflächigen Krisenfällen eine Bewirtschaftung der Lebensmitteressourcen erfolgt. Ebenso haben sich in den letzten Jahrzehnten die Produktion und die Vertriebswege grundlegend geändert, so dass das System der Ernährungskarten praktisch nicht umzusetzen ist. Die Bewirtschaftung von Lebensmittelressourcen ist eine Gebietskörperschaft-übergreifende Aufgabe und daher nicht durch die Stadt Essen allein zu planen und zu regeln, zumal keine Lebensmittel in ausreichender Menge in Essen erzeugt und verarbeitet werden. Die Ernährungssicherstellung ist eine komplexe, vielschichtige Aufgabe, die eine bundesweite Planung und Koordination erfordert (Beispiel: Weizen wird in Niedersachsen erzeugt, in Hessen gemahlen und in NRW verarbeitet). Hinzu kommt die zunehmende Koordination der notwendigen Transportleistungen und der Energiebedarf. Bei Vorliegen der entsprechenden Regelungen, die auf Bundes- und Landesebene zu treffen sind, wird sich die Stadt Essen entsprechend danach richten. Mit freundlichen Grüßen