IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften
- Anfrage an:
- Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Projekt:
- IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage wurde zurückgezogen
- Zusammenfassung der Anfrage
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Korrespondenz
-
Frist – 03.07.2018
- 30. Mai 2018
- 06. Jun
- 13. Jun
- 19. Jun
- 03. Jul 2018
- Von
- Johannes Filter
- Betreff
- IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30325]
- Datum
- 30. Mai 2018 21:42
- An
- Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Betreff
- Aw: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30325]
- Datum
- 13. Juni 2018 09:56
- Status
- Warte auf Antwort
Antrag auf Akteneinsicht
Ihr Schreiben vom 30.5.2018
Sehr geehrter Herr Filter,
ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 30.5.2018 in der Staatskanzlei.
Sie baten um Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Gebühren konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG).
Aus rechtlichen Gründen ist die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form über das Internetportal "fragdenstaat.de" nicht möglich. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem AIG des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVgG) dar. Ein Verwaltungsakt ist "demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird" (§ 41 Nr. 1 VwVfG). Für die Zustellung des Bescheids bitte ich Sie daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift.
Mit freundlichen Grüßen
- Von
- Johannes Filter
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften“ [#30325]
- Datum
- 13. Juni 2018 23:19
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/30325
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde sich weigert Anfragen über FragDenStaat als valide anzusehen.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Anfragenr: 30325
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…
- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 28. Juni 2018 10:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
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