IFG-Antrag: Vorgehen und Testverfahren von Software

- Dokumente des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Informationen darüber enthalten, nach welchen Vorgehensschemata und Methoden die IT-Sicherheit von softwaregestützten Medizinprodukten geprüft werden und welche technischen Mindestanforderungen das BfArM erwartet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente des Bun…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag: Vorgehen und Testverfahren von Software [#162237]
Datum
1. August 2019 14:16
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Informationen darüber enthalten, nach welchen Vorgehensschemata und Methoden die IT-Sicherheit von softwaregestützten Medizinprodukten geprüft werden und welche technischen Mindestanforderungen das BfArM erwartet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0069-IFG, Hr. Antragsteller/in, Testverfahren von Software#0004 Antwort Sehr gee…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0069-IFG, Hr. Antragsteller/in, Testverfahren von Software#0004 Antwort
Datum
16. September 2019 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
890,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die angefügte Datei. Mit freundlichen Grüßen

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