IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

Anfrage an: Jobcenter Kusel

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche in…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24076]
Datum
26. Juli 2017 09:57
An
Jobcenter Kusel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.0…
An Jobcenter Kusel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24076]
Datum
16. September 2017 18:03
An
Jobcenter Kusel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ [#24076]
Datum
22. September 2017 22:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24076 Das Jobcenter reagiert nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Jobcenter Kusel
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz vom 26.07. und 16.09.17 Guten Tag Herr Semsrott, an den …
Von
Jobcenter Kusel
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz vom 26.07. und 16.09.17
Datum
13. Oktober 2017 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Semsrott, an den vorgenannten Daten hatten Sie eine Anfrage ans uns gerichtet hinsichtlich sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Auf der von Ihnen verwandten E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> kommen höchst selten Nachrichten und diese werden auch nicht automatisch angezeigt, so dass dieses Postfach nur selten Augenschein genommen wurde. Aus diesem Grund hat mich Ihre Anfrage nicht erreicht. Dies bitte ich zu entschuldigen und es wird auch nicht mehr vorkommen. Trotzdem bitte ich, künftige Anfragen unmittelbar an meine E-Mail-Adresse zu richten. Zu Ihrer Anfrage selbst teile ich Ihnen mit, dass die Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit von uns analog angewendet werden. Unsere Zielvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz ist bei fragdenstaat bereits veröffentlicht. Viele Grüße

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