IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

- sämtliche ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenters
Alternativ können sie diese gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche erme…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24057]
Datum
26. Juli 2017 09:27
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenters Alternativ können sie diese gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.0…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24057]
Datum
27. November 2017 10:55
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24057) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ [#24057]
Datum
8. Januar 2018 21:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24057 Das Jobcenter reagiert nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Januar 2018 10:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
678,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Jobcenter Fürth Stadt
Sehr geehrter Herr Semsrott, gestern erhielt ich von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati…
Von
Jobcenter Fürth Stadt
Betreff
Ihre Eingabe bei der BfDI - IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24057]
Datum
16. Januar 2018 19:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, gestern erhielt ich von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI die Information Ihrer Eingabe wegen Nichtreagierens unsererseits auf Ihre Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.07.2017 sowie vom 27.11.2017. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Ich habe die Geschäftsführung von Herrn Günther Meth, der sich Ende 2017 in den Ruhestand verabschiedete, am 01.01.2018 übernommen. Mir zur Kenntnis gelangt und archiviert ist die unten ersichtliche Mail vom 01.08.2017, in der Herr Meth Ihrem Antrag nachkommt. Als Adressat in dieser Mail ist das allgemeine Postfach des Jobcenters Fürth Stadt ersichtlich, sowie die Teamleitungen und stellvertretenden Teamleitungen Markt und Integration, deren Bereiche die genannten ermessenslenkenden Weisungen betreffen, sowie ich als Bereichsleitung CC: Zur Kenntnisnahme, für den Fall eventueller Nachfragen. Ich gehe davon aus, dass Herr Meth bei der Beantwortung Ihres Antrags die Funktion "antworten" genutzt und dabei übersehen hat, dass ihm Ihr Antrag über unser allgemeines Mail-Postfach weitergeleitet wurde. So ging die Mail in unserem allgemeinen Mailpostfach ein, nicht in dem Ihren. Hier wurde die Fehladressierung laut meiner Recherchen nicht bemerkt, da die Mail lediglich überflogen und als Antwort Herrn Meths auf eine Weiterleitung zur reinen Kenntnisgabe der Erledigung interpretiert wurde. Den Zugang sowie die Bearbeitung Ihres Wiederholungsantrages vom 27.11.2017 konnte ich leider nicht mehr nachvollziehen. Ersichtlich ist mir aus den mir vorliegenden Unterlagen, dass dieser zum genannten Datum in unserem allgemeinen Postfach einging. Die hier eingehenden Mails werden an die jeweils zuständigen Stellen hier im Hause weitergeleitet und sowohl im Mailein- als auch -ausgang aufgrund der Masse automatisch nach wenigen Tagen gelöscht. Da die Weiterleitung fast ausnahmslos zuverlässig und korrekt geschieht, gehe ich davon aus, dass Ihre Mail vom 27.11.2017, wie die vom 26.07.2017, tatsächlich an das Postfach von Herrn Meth weitergeleitet wurde. Weiter kann ich nur hypothetisieren, dass Ihre 2. Anfrage von Herrn Meth in seinen letzten Tagen als Geschäftsführer des Jobcenters Fürth Stadt übersehen wurde. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass er sich nicht an den Vorgang erinnert, die archivierte Antwortmail an Sie aufgerufen, die falsche Adresseingabe bemerkt und das vermeintliche Versäumnis durch Weiterleitung seiner Antwortmail vom 01.08.2017 mit wenigen erklärenden und entschuldigenden Worten an Sie bereinigt hat. Im Anhang finden Sie die von Herrn Meth in seiner Antwortmail vom 01.08.2017 benannten ermessenslenkenden Weisungen sowie eine von mir erlassene, die Herr Meth offensichtlich vergessen hat. Ansonsten kann auch ich nur betonen, dass die Quantität der von der Bundesagentur für Arbeit monatlich erlassenen Weisungen und Verfahrensvorschriften, die Sie auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht finden, unsere Arbeit bzw. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in einem Umfang operationalisiert, der uns als Geschäftsführung sehr sparsam mit zusätzlichen, ermessenslenkenden Weisungen umgehen lässt. Abschließend möchte ich noch bemerken, dass ich die Weiterleitung der im allgemeinen Mailpostfach eingehenden Nachrichten an die Geschäftsführung ausschließlich an das Funktionspostfach "Leitung" veranlasst habe, das im Unterschied zu den persönlichen Mailpostfächern sowohl von der Geschäftsführerin, als auch von deren Stellvertreterin bearbeitet wird, um die Gefahr einer Nichtbearbeitung künftig zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen