Sehr geehrter Herr Semsrott,
gestern erhielt ich von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI die Information Ihrer Eingabe wegen Nichtreagierens unsererseits auf Ihre Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.07.2017 sowie vom 27.11.2017.
Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Ich habe die Geschäftsführung von Herrn Günther Meth, der sich Ende 2017 in den Ruhestand verabschiedete, am 01.01.2018 übernommen.
Mir zur Kenntnis gelangt und archiviert ist die unten ersichtliche Mail vom 01.08.2017, in der Herr Meth Ihrem Antrag nachkommt.
Als Adressat in dieser Mail ist das allgemeine Postfach des Jobcenters Fürth Stadt ersichtlich, sowie die Teamleitungen und stellvertretenden Teamleitungen Markt und Integration, deren Bereiche die genannten ermessenslenkenden Weisungen betreffen, sowie ich als Bereichsleitung CC: Zur Kenntnisnahme, für den Fall eventueller Nachfragen.
Ich gehe davon aus, dass Herr Meth bei der Beantwortung Ihres Antrags die Funktion "antworten" genutzt und dabei übersehen hat, dass ihm Ihr Antrag über unser allgemeines Mail-Postfach weitergeleitet wurde.
So ging die Mail in unserem allgemeinen Mailpostfach ein, nicht in dem Ihren. Hier wurde die Fehladressierung laut meiner Recherchen nicht bemerkt, da die Mail lediglich überflogen und als Antwort Herrn Meths auf eine Weiterleitung zur reinen Kenntnisgabe der Erledigung interpretiert wurde.
Den Zugang sowie die Bearbeitung Ihres Wiederholungsantrages vom 27.11.2017 konnte ich leider nicht mehr nachvollziehen.
Ersichtlich ist mir aus den mir vorliegenden Unterlagen, dass dieser zum genannten Datum in unserem allgemeinen Postfach einging. Die hier eingehenden Mails werden an die jeweils zuständigen Stellen hier im Hause weitergeleitet und sowohl im Mailein- als auch -ausgang aufgrund der Masse automatisch nach wenigen Tagen gelöscht.
Da die Weiterleitung fast ausnahmslos zuverlässig und korrekt geschieht, gehe ich davon aus, dass Ihre Mail vom 27.11.2017, wie die vom 26.07.2017, tatsächlich an das Postfach von Herrn Meth weitergeleitet wurde. Weiter kann ich nur hypothetisieren, dass Ihre 2. Anfrage von Herrn Meth in seinen letzten Tagen als Geschäftsführer des Jobcenters Fürth Stadt übersehen wurde. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass er sich nicht an den Vorgang erinnert, die archivierte Antwortmail an Sie aufgerufen, die falsche Adresseingabe bemerkt und das vermeintliche Versäumnis durch Weiterleitung seiner Antwortmail vom 01.08.2017 mit wenigen erklärenden und entschuldigenden Worten an Sie bereinigt hat.
Im Anhang finden Sie die von Herrn Meth in seiner Antwortmail vom 01.08.2017 benannten ermessenslenkenden Weisungen sowie eine von mir erlassene, die Herr Meth offensichtlich vergessen hat.
Ansonsten kann auch ich nur betonen, dass die Quantität der von der Bundesagentur für Arbeit monatlich erlassenen Weisungen und Verfahrensvorschriften, die Sie auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht finden, unsere Arbeit bzw. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in einem Umfang operationalisiert, der uns als Geschäftsführung sehr sparsam mit zusätzlichen, ermessenslenkenden Weisungen umgehen lässt.
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass ich die Weiterleitung der im allgemeinen Mailpostfach eingehenden Nachrichten an die Geschäftsführung ausschließlich an das Funktionspostfach "Leitung" veranlasst habe, das im Unterschied zu den persönlichen Mailpostfächern sowohl von der Geschäftsführerin, als auch von deren Stellvertreterin bearbeitet wird, um die Gefahr einer Nichtbearbeitung künftig zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen