IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Kreis Pinneberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24073]
Datum
26. Juli 2017 09:56
An
Jobcenter Kreis Pinneberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat    Sehr geehrter Herr Semsrott,   in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 26.07.2017  teile ich I…
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat
Datum
30. August 2017 09:32
Status
Warte auf Antwort
   Sehr geehrter Herr Semsrott,   in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 26.07.2017  teile ich Ihnen mit, dass das Jobcenter Kreis Pinneberg die Weisungen und Arbeitshilfen der Träger Bundesagentur für Arbeit sowie die des Kreises Pinneberg verwendet.   Eine Internetveröffentlichung über die Kreisseite bzw. über die Internetseite des Jobcenters Kreis Pinneberg ist in Vorbereitung, die Abstimmungsprozesse laufen. Dies wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen und ich bitte Sie insofern um Geduld. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen und entweder die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen oder Ihnen die Einstellung auf unserer Internetseite bekannt geben.   Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (1) Sehr geehrter Herr Semsrott,   ich komme zurück auf Ihre Anfrage und übersende Ihnen die…
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (1)
Datum
14. November 2017 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott,   ich komme zurück auf Ihre Anfrage und übersende Ihnen die aktuellen Leitfäden “Kosten der Unterkunft und Heizung“, “Bildung und Teilhabe“ sowie “Abweichende Erbringung von Leistungen/Einmalige Bedarfe“. Diese bilden Orientierungsrahmen für die Einzelfallprüfung, keine materiellen Rechtsgrundlagen. Anträge werden im Einzelfall entsprechend der Rechtsgrundlagen und unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen und Anpassungen der Rechtsprechung bearbeitet.   Die ermessenlenkenden Weisungen aus dem Bereich “Markt und Integration“ übersende ich Ihnen aufgrund der Dateigrößen in gleich noch folgenden Mails.   Darüber hinaus wird auf die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen der Agentur für Arbeit hingewiesen. Diese können – neben den diversen weiteren Arbeitsagentur-Verlinkungen auf Ihrer Seite - aktuell u.a. unter folgendem Link nachgelesen werden: _https://www.arbeitsagentur.de/vereffentlichungen/weisungen_   Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (2)
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (2)
Datum
14. November 2017 14:20
Status
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (3)
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (3)
Datum
14. November 2017 14:20
Status
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (4)
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (4)
Datum
14. November 2017 14:20
Status
Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (5)
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (5)
Datum
14. November 2017 14:20
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Kreis Pinneberg
#24073 - fragdenstaat (6)
Von
Jobcenter Kreis Pinneberg
Betreff
#24073 - fragdenstaat (6)
Datum
14. November 2017 14:21
Status