IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen

Anfrage an: Jobcenter Heidenheim

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit dem Jobcenter
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Heidenheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24063]
Datum
26. Juli 2017 09:41
An
Jobcenter Heidenheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit dem Jobcenter Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen“ …
An Jobcenter Heidenheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24063]
Datum
16. September 2017 18:03
An
Jobcenter Heidenheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen“ vom 26.07.2017 (#24063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Heidenheim
171002_Jobcenter Heidenheim; Ihre Anfrage vom 26. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, das Jobcenter Heidenheim…
Von
Jobcenter Heidenheim
Betreff
171002_Jobcenter Heidenheim; Ihre Anfrage vom 26. Juli 2017
Datum
2. Oktober 2017 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, das Jobcenter Heidenheim als gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis wendet grundsätzlich folgende Entscheidungs- und Rechtsgrundlagen an: - Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) als Spezialnorm für das Jobcenter sowie alle angrenzenden Rechtsgebiete - Anwendung der Fachlichen Hinweise der Agentur für Arbeit soweit Bundesleistungen betroffen sind in der jeweils aktuellen Fassung (veröffentlicht über die Agentur für Arbeit) - in Einzelfällen die aktuelle Rechtsprechung des zuständigen Sozialgerichts Ulm oder entsprechender übergeordneter Gerichte sowie - ergänzend angehängte Weisungen und Arbeitshilfen Ergänzend informiere ich Sie über die zum 31.12.2017 vereinbarten Zielwerte des Jobcenters Heidenheim : Langfristigen Leistungsbezug vermeiden Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 2.558 Integration in Erwerbstätigkeit verbessern Integrationsquote SGB II ohne Flucht/ Asyl 28,6% Hilfebedürftigkeit verringern Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Flucht/ Asyl 14.730.000 Euro Mit freundlichen Grüßen