IFG Datenbank des Dienstleistungsportal MV

einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der Datenbank für Kommunalverwaltungen sowie Ministerien des Landes und nachgeordnete Behörden / Einrichtungen des Dienstleistungsportals des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der auf http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Verwaltungswegweiser/index.jsp zur Verfügung gestellt wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen mas…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Datenbank des Dienstleistungsportal MV [#5839]
Datum
27. Februar 2014 12:08
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der Datenbank für Kommunalverwaltungen sowie Ministerien des Landes und nachgeordnete Behörden / Einrichtungen des Dienstleistungsportals des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der auf http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Verwaltungswegweiser/index.jsp zur Verfügung gestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Frag den Staat Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren per Email am 27.02.2014 eingega…
Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren per Email am 27.02.2014 eingegangenen "Antrag" nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) und gebe Ihnen folgende Hinweise: 1. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. 2. Losgelöst davon mache ich vorab auf Folgendes aufmerksam: Sie baten um eine maschinenlesbare Bereitstellung des Gesamtauszugs der Datenbank für Kommunalverwaltungen sowie Ministerien des Landes und nachgeordnete Behörden / Einrichtungen des Dienstleistungsportals des Landes Mecklenburg-Vorpommer. Eine solche Maschinenlesbarkeit ist derzeit nicht vorhanden. Zudem gilt gemäß § 10 Abs. 4 IFG M-V: "Handelt es sich um Informationen, die bereits öffentlich und barrierearm zugänglich sind, ist ein Anspruch ausgeschlossen, sofern die Behörde dem Antragsteller in einer entsprechenden Verweisungsmitteilung die Fundstelle angibt." Die von Ihnen erbetenen Informationen sind bereits jetzt barrierearm über das Ihnen auch bekannte Dienstleistungsportal auf http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Verwaltungswegweiser/index.jsp frei zugänglich. Abschließend möchte ich darum bitten, als Absender nur das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zu benennen. Mit freundlichen Grüßen