IFG Ehrenpromotion Snowden

eine Liste aller Schriftstücke die im Zusammenhang mit der Ehrenpromotion "Snowden" erstellt wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. August 2014
  • Frist
    2. September 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine List…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Ehrenpromotion Snowden [#6810]
Datum
1. August 2014 17:49
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Schriftstücke die im Zusammenhang mit der Ehrenpromotion "Snowden" erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 01.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, unter Bezugnahme auf Ihre o. g. E-Mail teile Ic…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.08.2014
Datum
26. August 2014 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, unter Bezugnahme auf Ihre o. g. E-Mail teile Ich Ihnen mit, dass gem. § 10 Abs. 1 S. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V ein Antrag auf Zugang zu den begehrten Informationen schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten ist. Diesen Anforderungen genügt Ihre E-Mail vom 01.08.2014 nicht. Ergänzend weise ich darauf hin, dass Ministerium nicht verpflichtet ist, "eine Liste aller Schriftstücke die Im Zusammenhang mit der Ehrenpromotion "Snowden" erstellt wurden" zu erstellen. Das Gesetz schützt insoweit nur den Zugang zu den bei der Behörde vorhandenen Informationen, gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung zusätzlicher Informationen. Über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand - und damit einhergehende Gebühren - kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor diesem Hintergrund keine Auskunft gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen