IFG: Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir den "Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1994, der die Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens durch Sanitätsfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder erlaubt" zu.
Soweit vorhanden und möglich neben dem genannten Erlass auch spätere Dokumente, die sich auf diesen Erlass beziehen und insbesondere, wenn vorhanden, den Aufhebungserlass zu dem genannten Erlass.

Hier der rechtliche Erklärtext:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir den "Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG: Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634]
Datum
6. Juni 2023 20:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir den "Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1994, der die Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens durch Sanitätsfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder erlaubt" zu. Soweit vorhanden und möglich neben dem genannten Erlass auch spätere Dokumente, die sich auf diesen Erlass beziehen und insbesondere, wenn vorhanden, den Aufhebungserlass zu dem genannten Erlass. Hier der rechtliche Erklärtext: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien […
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634]
Datum
7. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
"Dem BMI liegen Unteralgen aus den von Ihnen angefragten weit zurückliegenden Zeiträumen nicht mehr vor. Sollten die erfraten Unterlagen seinerzeit als archivwürdig angesehen worden sein, können Sie dieses beim Bundesarchiv recherchieren."
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634]
Datum
17. Juni 2023 23:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre postalische Antwort auf meine Anfrage bzgl des Erlasses des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien aus dem Jahre 1994. Wie darf ich Ihre Aussage "Dem BMI liegen Unterlagen aus den von Ihnen angefragten weit zurückliegenden Zeiträumen nicht mehr vor. Sollten die erfragten Unterlagen seinerzeit als archivwürdig angesehen worden sein, können Sie dieses beim Bundesarchiv recherchieren. [...]" genau verstehen bezüglich der Gültigkeit eines etwaigen Erlasses? Welche dieser Möglichkeiten ist es: 1) Der Erlass existierte, liegt aber nicht mehr vor und ist unabhängig davon weiterhin gültig. 2) Wenn er weiterhin gültig wäre, läge er im BMI weiterhin vor. Dadurch dass er nicht vorliegt, ist er nicht mehr gültig. 3) Keine Aussage über die Gültigkeit möglich, da der Erlass obwohl er weiterhin gültig sein könnte nicht mehr vorliegt. Der zweite Teil* meiner Anfrage wurde jedoch bisher nicht beantwortet. *: "Soweit vorhanden und möglich neben dem genannten Erlass auch spätere Dokumente, die sich auf diesen Erlass beziehen und insbesondere, wenn vorhanden, den Aufhebungserlass zu dem genannten Erlass." Hierüber trafen Sie keine Aussage. Oder bezieht sich die obige Aussage/Negativmeldung ob des Alters auch darauf? Ich formuliere mal etwas klarer das Ziel meiner Anfrage: Ich möchte wissen ob es den Polizeien (gleich ob Bundespolizei oder Landespolizeien) erlaubt ist das Rotkreuz-Kennzeichen auf ihren Sanitätsfahrzeugen zu führen. Einzige Erlaubnisnorm, die mir in meiner Recherche diesbzüglich begegnet ist, ist der der oben genannte Erlass bzw eigentlich nur Verweise darauf. Daher interessiert mich dieser Erlass, wenn er noch gültig ist oder eine Aussage dass er nicht mehr gültig ist. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280634/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG: Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG: Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien
Datum
6. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
771,5 KB
geschwärzt
615,4 KB
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AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634]
Datum
8. Juli 2023 21:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihren Brief und insbesondere für Ihre überobligatorische Recherche, die sogar zum Auffinden des Erlasses geführt hat! In Bezug auf Ihre Erläuterung formuliere ich hiermit um (und stelle diese Frage falls nötig als neuen IFG-Antrag): Existiert zum aufgefundenen Erlass zu Rotkreuz-Zeichen auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien ein Folge- und/oder Aufhebungserlass? Wenn ja, Bitte ich um Zusendung. Wenn nein, würde mir eine einfache Negativmeldung völlig ausreichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizei…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634] (28#401)
Datum
10. Juli 2023 08:22
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/38#401 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Frage verweise ich auf meine bisherigen Bescheide vom 07. Juni und 6. Juli 2023, in denen ich Ihnen mitgeteilt habe, dass die gewünschten Informationen im Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht vorhanden sind und ein Informationszugang insofern nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizei…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Erlass des BMI zur Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizeien [#280634] (28#401) [#280634]
Datum
10. Juli 2023 08:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für die Klarstellung, dass keine Folge- oder Aufhebungserlässe existieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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