IFG: Eurodrohne

1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf die "Eurodrohne" seit Beginn des Projekts

2) interne wie externe Kommunikation zum Thema "Eurodrohne"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche Info…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
IFG: Eurodrohne [#239111]
Datum
28. Januar 2022 14:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf die "Eurodrohne" seit Beginn des Projekts 2) interne wie externe Kommunikation zum Thema "Eurodrohne"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239111/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Eurodrohne“ vom 28.01.2022 (#239111) wurd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG: Eurodrohne [#239111]
Datum
7. März 2022 16:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Eurodrohne“ vom 28.01.2022 (#239111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114]…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
10. März 2022 10:23
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 2. Ihre Nachrichten vom 7. und 10. März 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug 1.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihrer Anliegen noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114],…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505]
Datum
28. April 2022 11:02
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V67 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V68 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V69 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V70 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V71 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V73 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 28. Januar 2022 bzw. 1. Februar 2022 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfragen vom 28. Januar 2022 und 1. Februar 2022 (Bezug). Die Bearbeitung steht nun kurz vor dem Abschluss. Zwecks Zustellung der Bescheide bitte ich Sie allerdings noch um Benennung einer zustellfähigen Postadresse. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#2391…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG / Eurodrohne [#239111], IFG: Next Generation Weapon System [#239113], IFG: Future Combat Air System [#239114], Main Ground Combat System [#239115], IFG: #DrohnenDebatte2020 [#239116], Kampfhubschrauber Tiger [#239505] [#239111]
Datum
28. April 2022 11:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte alles an folgende Adresse: << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239111/

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestüzten Antrag vom 28. J…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
9. Mai 2022
Status
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestüzten Antrag vom 28. Januar 2022 (Bezug). Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen folgende Unterlagen zu Übersenden: 1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Vertrage, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf die "Eurodrohne" seit Beginn des Projekts 2) interne wie externe Kommunikation zum Thema “Eurodrohne" Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Drohnensystem European MALE RPAS (Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft System), bekannt als Eurodrohne, wird gemeinsam von Deutschland, Frank- reich, Italien und Spanien entwickelt. Die Eurodrohne als viernationales Rustungsprojekt unter dem Management der Rustungsagentur OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matiére d’Armement) wird die europaische Souveranitat starken, indem eine eigenstandige technologische Basis im Bereich der unbemannten Luftfahrt auf- und ausgebaut wird. Entwicklung, Beschaffung und die industrielle Unterstitzung flir den Anfangsflugbetrieb wurden gemeinsam beauftragt. Informationen zum aktuellen Stand des Projekts können Uber den Internetauftritt des BMVg abgerufen werden (https://www.bmvg.de/de/eurodrohne-europaeisches-ruestungsprojekt). Einer Herausgabe darüber hinausgehender Informationen steht § 3 Nr. 4 IFG entgegen. Demnach besteht ein Anspruch auf Informationszugang u.a. dann nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt. Vorliegend sind die von Ihnen begehrten Unterlagen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung — VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS-NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuft. Eine derartige Einstufung ist dann sachgerecht, wenn die Kenntnisnahme der Verschlusssache durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Lander nachteilig sein kann. Die betreffenden Unterlagen enthalten Informationen wie geplante technische Leistungsparameter, Informationen zu den Aufklarungskomponenten, Schutzkonzepte sowie vergleichbare Daten, die Ruckschlusse auf die militärische Leistungsfähigkeit des Systems zulassen. Dies konnte unbefugte Dritte (gegnerische Streitkräfte, fremde Nachrichtendienste) in die Lage versetzen, das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr auszuspähen und ggf. zum Nachteil der Streitkräfte zu nutzen. Sie beinhalten somit geheimhaltungsbedürftige Tatsachen oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse schutzbedürftig sind. Eine Offenlegung insbesondere der technischen Parameter hatte eine Einschrankung der Nutzbarkeit des Systems und in letzter Konsequenz auch eine Gefährdung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Streitkräfte der Partnernationen zur Folge. Letztlich waren nachteilige Auswirkungen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Partner durch Offenlegung nicht auszuschlißen. Aus Anlass Ihres Antrages hat eine Prüfung mit dem Ergebnis stattgefunden, dass die Gründe für die Einstufung unverändert fortbestehen. Ein Informationszugang ist daher gemals § 3 Nr. 4 IFG bis auf Weiteres ausgeschlossen. Der Offenlegung der erbetenen amtlichen Informationen steht zudem § 3 Nr. 1 b) IFG entgegen. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr kann. Dies ist aus den oben genannten Gründen vorliegend ebenfalls der Fall. Der Offenlegung der erbetenen amtlichen Informationen steht des Weiteren § 3 Nr. 1 a) IFG entgegen. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse, die diplomatischen Beziehungen zu seinen Partnernationen durch Freigabe entsprechend vertraulicher Informationen nicht zu belasten, sondern nachhaltig zu schützen. Ein Informationszugang zu den erbetenen Informationen wurde dem Schutz der internationalen Beziehungen zuwiderlaufen und konnte auch zukünftige gemeinsame Projekte gefahrden. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine Herausgabe der erbetenen amtlichen Informationen nicht möglich ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen