IFG Gebührenbemessung
Antrag nach gem. § 1 Abs. 1 IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 14. September 2017 (OVG 12 B 11.16) verlangt, Bemessungskriterien aufzustellen. In Drucksache 19/11312 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat dargelegt, dass Ihr Ministerium entsprechende Kriterien erstellt hat.
Bitte senden Sie mir diese Übersicht zur.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Juli 2019
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24. August 2019
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