IFG: "Internet der Zukunft"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- alle Dokumente, in denen das Thema "Internet der Zukunft" behandelt wird.

Doro Bär spricht von der Blockchain-Strategie als einem Baustein für das "Internet der Zukunft" ( https://twitter.com/DoroBaer/status/1174232970158313473 ), die Bundesregierung hat daher eine Vorstellung davon, was dieses "Internet der Zukunft" sein soll. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt aktenkundig ist.

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  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente, i…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
IFG: "Internet der Zukunft" [#166833]
Datum
18. September 2019 11:49
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, in denen das Thema "Internet der Zukunft" behandelt wird. Doro Bär spricht von der Blockchain-Strategie als einem Baustein für das "Internet der Zukunft" ( https://twitter.com/DoroBaer/status/1174232970158313473 ), die Bundesregierung hat daher eine Vorstellung davon, was dieses "Internet der Zukunft" sein soll. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt aktenkundig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundeskanzleramt
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Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen