IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode

Alle Dokumente und Unterlagen, die Auskunft darüber geben welche internen und externen Kosten für die Erstellung dieses Papiers angefallen sind (z.B. interne Personalaufwendungen, externe Beratungsleistungen, externe Leistung für Grafik oder Layout etc. z.B. Rechnung, Tätigkeitsnachweise)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 2 Follower:innen
khaleesi targaryen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente un…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
khaleesi targaryen
Betreff
IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode [#253089]
Datum
12. Juli 2022 00:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Unterlagen, die Auskunft darüber geben welche internen und externen Kosten für die Erstellung dieses Papiers angefallen sind (z.B. interne Personalaufwendungen, externe Beratungsleistungen, externe Leistung für Grafik oder Layout etc. z.B. Rechnung, Tätigkeitsnachweise)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen khaleesi targaryen Anfragenr: 253089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253089/
Mit freundlichen Grüßen khaleesi targaryen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.:13002/4#3509 Sehr geehrter Antragsteller, l…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode [#253089]
Datum
12. Juli 2022 08:30
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.:13002/4#3509 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag vom 06. Juli 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
khaleesi targaryen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wünsche eine elektronische Übermittlung im Sinne von § 8 eGovG per Email an mei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
khaleesi targaryen
Betreff
AW: IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode [#253089]
Datum
22. Juli 2022 10:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wünsche eine elektronische Übermittlung im Sinne von § 8 eGovG per Email an meinen Emailprovider unter der folgenden Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen khaleesi targaryen Anfragenr: 253089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253089/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3509 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit E-Mail vom 12.07.2022 wurden Sie…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG Kosten der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Ziele und Maßnahmen für die 20. Legislaturperiode [#253089] (#3509)
Datum
22. Juli 2022 10:58
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3509 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit E-Mail vom 12.07.2022 wurden Sie für die weitere Bearbeitung des Antrages um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift gebeten. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist nicht möglich. Eine Bearbeitung von unter Pseudonym gestellten Anfragen erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen