IFG: Kriegswaffenliste

- die aktuelle Kriegswaffenliste des BMWi

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Dezember 2018
  • Frist
    19. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle K…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG: Kriegswaffenliste [#35228]
Datum
18. Dezember 2018 10:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Kriegswaffenliste des BMWi
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der Einsi…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der Einsichtnahme in die Kriegswaffenliste
Datum
18. Januar 2019 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 18. Dezember 2018. Darin beantragen Sie die Zusendung der aktuellen Kriegswaffenliste. Diese Liste ist - als Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) - öffentlich zugänglich. Sie können sie beispielsweise im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html einsehen. Wir betrachten Ihren Antrag mit dieser Information als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der E…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der Einsichtnahme in die Kriegswaffenliste [#35228]
Datum
18. Januar 2019 09:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihr Schreiben, die Anlage des KrWaffKontrG ist mir bekannt. Ich möchte die Liste der vom BMWI geprüften und entsprechend beurteilten Produkte einsehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der E…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung der IFG-Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 18. Dezember 2018 bezüglich der Einsichtnahme in die Kriegswaffenliste [#35228]
Datum
12. Februar 2019 13:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Kriegswaffenliste“ vom 18.12.2018 (#35228) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte Übermitteln Sie mir alle Einzelfallentscheidungen zu Produkten, die unter das KrWaffKontrG fallen und bescheiden Sie meinen Antrag entsprechend. Ihre erste Antwort entspricht nicht den Vorschriften, u.a. fehlt die notwendige Rechtsmittelbelehrung. Eine zeitnahe Beauskunftung meines Antrages würde ich begrüßen, vorzugsweise bis zum 13.02.2019 9 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags vom 18. Dezember 2018, mit …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Februar 2019
Datum
20. Februar 2019 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags vom 18. Dezember 2018, mit der Sie die Zusendung der "aktuellen Kriegswaffenliste" beantragt haben, verweise ich auf meine Antwort mit E-Mail vom 18. Januar 2019. Mit Ihrer E-Mail vom 12. Februar 2019 beantragen Sie nun Einsicht in "alle Einzelfallentscheidungen zu Produkten, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)" fallen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine solche "produktbezogene" (d.h. nach Produktnamen unterteilte) Gesamtübersicht nicht existiert. Entscheidend für die Frage, ob einem Gut Kriegswaffeneigenschaft zukommt ist allein die Erwähnung in der Kriegswaffenliste. Für eine Vielzahl an Gütern ist die Bestimmung daher relativ einfach. Soweit die Kriegseigenschaft von Gütern in Frage steht, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einzelfall seine Rechtsauffassung zur Kriegswaffeneigenschaft mit, entweder im Rahmen von Güter-bezogenen Anfragen oder im Rahmen von Genehmigungsentscheidungen. Die Einsichtnahme in alle diese Entscheidungen wäre mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und würde unter anderem zahlreiche Drittbeteiligungsverfahren bei den jeweiligen Antragstellern notwendig machen. Daher möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag zu konkretisieren und beispielsweise auf ein bestimmtes Produkt oder bestimmte Produkte einzugrenzen. Zudem möchte ich Sie auf die "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" des Zoll aufmerksam machen, die Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Kriegswaffen/Allgemeines-Kriegswaffen/allgemeines-kriegswaffen_node.html einsehen können. In diesem Dokument werden auf Grundlage der bisherigen Verwaltungspraxis die Posten der Kriegswaffenliste etwas ausführlicher erklärt sowie Auslegungshinweise gegeben. Weitere Auslegungshinweise enthält auch die rechtswissenschaftliche Kommentierung zum Waffenrecht (zum Beispiel Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015). Zuletzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung von Anfragen, die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sind, entsprechende Gebühren in Rechnung gestellt werden müssen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage würde Ihnen daher voraussichtlich erhebliche Kosten verursachen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12. Februar 2019 [#35228] Sehr geehrt<< Anrede >> dass damit ein hoher Aufwand v…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12. Februar 2019 [#35228]
Datum
20. Februar 2019 18:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> dass damit ein hoher Aufwand verbunden ist, ist mir bekannt, ebenso die IFGGebV. Ich weise auf darauf hin, dass die IFGGebV in § 3 auch die Möglichkeit vorsieht, Gebühren zu reduzieren, wenn von Informationen im öffentlichen Interesse sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre E-Mail vom 20. Februar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 20. Februar 2019…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Februar 2019
Datum
4. März 2019 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 20. Februar 2019. Bezüglich der Gebührenpflicht möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die Ausnahmeregelung des § 2 IFGGebV sehr begrenzte Einzelfälle betrifft. Nur in besonderen Fällen kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses gemäß § 2 Satz 2 IFGGebV von der Gebührenerhebung abgesehen werden, wobei der Gebührenerlass der Einzelfallgerechtigkeit dient (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 Rn. 99). Für einen solchen von der Regel abweichenden besonderen Fall sehe ich bei Ihrer Anfrage derzeit keine Anhaltspunkte. Ich möchte Sie daher bitten, dass wir noch einmal telefonisch Kontakt aufnehmen, um Ihr Informationsbegehren zu besprechen und ggf. einzuordnen und einzugrenzen. Eine Eingrenzung der Anfrage wäre aus Kostengründen sicher auch in Ihrem Interesse. Mit freundlichen Grüßen