IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling

Die E-Mail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling, in der erklärt/angekündigt wird, dass nur Ortskräfte einen Ausreiseantrag aus Afghanistan stellen können, die nach 2019 für die GIZ gearbeitet haben.
Die Mail wird in diesem Artikel erwähnt.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/giz-afghanistan-ortskraefte-bleibe-praemie-zahlung-entwicklungshilfe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail des Afghanistan…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
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Betreff
IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling [#227249]
Datum
23. August 2021 11:06
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die E-Mail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling, in der erklärt/angekündigt wird, dass nur Ortskräfte einen Ausreiseantrag aus Afghanistan stellen können, die nach 2019 für die GIZ gearbeitet haben. Die Mail wird in diesem Artikel erwähnt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/giz-afghanistan-ortskraefte-bleibe-praemie-zahlung-entwicklungshilfe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Hein…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling [#227249]
Datum
28. September 2021 22:13
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling“ vom 23.08.2021 (#227249) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227249/

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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr Antragsteller/in die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist als privatrechtl…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
AW: IFG: Rundmail des Afghanistan-Büroleiters Heinrich-Jürgen Schilling [#227249]
Datum
30. September 2021 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist als privatrechtliche GmbH nicht der richtige Adressat für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie für Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Bei der von Ihnen genannten E-Mail einer GIZ-Führungskraft an nationale Mitarbeitende handelt es sich nicht um eine amtliche Information im Sinne des IFG. Die Bundesregierung legt das Ausreiseverfahren für afghanische Ortskräfte fest und hat es wiederholt an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Die GIZ informierte und informiert ihre nationalen Mitarbeitenden zeitnah und regelmäßig über die aktuell geltenden Bestimmungen des Ortskräfteverfahrens der Bundesregierung. Mit freundlichen Grüßen,