IfG- Schriftformerfordernid

Wie bewertet der LfDI M-V das Schriftformerfordernis für einen Antrag nach IFG M-V?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IfG- Schriftformerfordernid [#266748]
Datum
2. Januar 2023 08:55
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bewertet der LfDI M-V das Schriftformerfordernis für einen Antrag nach IFG M-V?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266748/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr [geschwärzt], für Ihre E-Mail vom 02.01.2023 danke ich Ihnen. Zu dem hierin erfragten Schriftformerforderni…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Fwd: IfG- Schriftformerfordernid [#266748]
Datum
16. Januar 2023 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], für Ihre E-Mail vom 02.01.2023 danke ich Ihnen. Zu dem hierin erfragten Schriftformerfordernis für einen Antrag nach dem IFG M-V teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird ein Informationszugang auf Antrag gewährt. Dieser Antrag ist nach der vorgenannten Vorschrift schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Das in der vorgenannten Vorschrift normierte Schriftformerfordernis soll der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienen, insbesondere in Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Die Schriftform verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur-siehe § 3a VwVfG MV) genügt nur dann Schriftform, wenn die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Weitere Möglichkeiten, das Schriftformerfordernis zu ersetzen finden sich in § 3 a VwVfG M-V (siehe: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-VwVfGMV2020pP3a). Somit ist die Schriftform bei einem Antrag nach dem IFG M-V ein zwingendes Formerfordernis. Dieses mag ggf. nicht mehr zeitgemäß und damit antiquiert erscheinen. Im derzeitigen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung in Punkt 506 u.a. festgehalten, dass das IFG M-V evaluiert und weiterentwickelt werden soll. In diesem noch ausstehen Prozess ist meines Erachtens das infrage stehende Schriftformerfordernis zu diskutieren und gegebenenfalls neu zu überdenken. Bitte haben Sie Verständnis, dass die von Ihnen aufgeworfenen Frage erst zum Zeitpunkt der noch ausstehenden Evaluierung/Weiterentwicklung mit dem hiesigen Gesetzgeber weiter besprochen bzw. eruiert wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > <[geschwärzt]> > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) > > [geschwärzt], > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt]? > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]#[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]