IFG: Schrifverkehr zu Maskenkauf

Sämtlichen Schriftverkehr, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenzwischen zwischen dem 23.02.2020 und dem 02.04.2020 in Bezug auf den Ankauf von Masken versendet und empfangen wurde. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontakdaten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schrif…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
IFG: Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
21. Dezember 2021 13:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenzwischen zwischen dem 23.02.2020 und dem 02.04.2020 in Bezug auf den Ankauf von Masken versendet und empfangen wurde. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontakdaten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 236031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236031/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wie gewünscht be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
23. Dezember 2021 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag möchte ich nachfragen, ob Sie den Antrag an d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG: Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
23. Dezember 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag möchte ich nachfragen, ob Sie den Antrag an das "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" richten wollten und versehentlich die Email Adresse des Bundesministeriums für Gesundheit genommen haben? Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Nachfrage. Nein die Anfrage ist schon richtig. Ich meinte jeg…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: IFG: Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
23. Dezember 2021 12:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Nachfrage. Nein die Anfrage ist schon richtig. Ich meinte jeglichen Schriftverkehr, der vom BMG vom NRW Gesundheitsministerium empfangen oder gesendet wurde. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 236031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236031/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, auf Ihre unten ste…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
19. Januar 2022 06:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrter Herr Deleja-Hotko, bezüglich Ihres unten stehenden Antr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
4. Februar 2022 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Deleja-Hotko, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 5,0 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 225,00 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Aufschlüsselung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
4. Februar 2022 15:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten, die entstehen können. Ich halte weiterhin an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 236031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236031/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
7. März 2022 17:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wir arbeiten derzeit weiter mit N…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
1. April 2022 12:08
Status
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, wir arbeiten derzeit weiter mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres Antrags. Diese benötigt mehr Zeit als erwartet. Dies bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. J…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
5. April 2022 16:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Jedoch ist die Frist nach § 75 VwGO in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Schriftverkehr zu Maskenkauf“ vom 21.12.2021 (#236031) mittlerweile deutlich überschritten. Sollten Sie mir den Schriftverkehr nicht bis zum 19.04 .2022 zusenden, werde ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 236031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236031/

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, auf Ihren IFG-Antrag vom 21. Dez…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Schrifverkehr zu Maskenkauf [#236031]
Datum
13. April 2022 08:33
Status
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Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, auf Ihren IFG-Antrag vom 21. Dezember 2021 übersende ich Ihnen anliegend vorab den Bescheid vom 11. April 2022, welcher Ihnen ebenfalls noch auf dem Postwege übersandt wird. Mit freundlichen Grüßen

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