IFG; Statistik Vergeblichkeitsmeldungen gem. §154 AO

Eine statistische Auswertung, aus der sich für die jeweiligen Meldeperioden seit dem Jahr 2018 ergibt, wie viele sog. Vergeblichkeitsmeldungen gem. § 154 Abs. 2c AO das BZSt erhalten hat und zwar unter Benennung der meldenden Kreditinstitute.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine statistische…
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
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Betreff
IFG; Statistik Vergeblichkeitsmeldungen gem. §154 AO [#256675]
Datum
8. August 2022 18:57
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine statistische Auswertung, aus der sich für die jeweiligen Meldeperioden seit dem Jahr 2018 ergibt, wie viele sog. Vergeblichkeitsmeldungen gem. § 154 Abs. 2c AO das BZSt erhalten hat und zwar unter Benennung der meldenden Kreditinstitute.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentralamt für Steuern
Beantwortung
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Beantwortung
Datum
3. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
642,7 KB