IFG - Täuschungsversuche und Online-Prüfungen

Die Anzahl der Täuschungsversuche pro Jahr vor und während der COVID-19 Pandemie und Lockdown. Ganz spezifisch:

* Anzahl der Täuschungsversuche, die während der Prüfungen in den Jahren 2018 und 2019 stattfanden
* Anzahl der Täuschungsversuche, die während der (Online/Fern-)Prüfungen in 2020 (und falls möglich, 2021) stattfanden
* Ist die Anzahl der Täuschungsversuche pro Studierende bzw. pro Prüfung relativ gestiegen?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG - Täuschungsversuche und Online-Prüfungen [#240109]
Datum
6. Februar 2022 00:05
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Täuschungsversuche pro Jahr vor und während der COVID-19 Pandemie und Lockdown. Ganz spezifisch: * Anzahl der Täuschungsversuche, die während der Prüfungen in den Jahren 2018 und 2019 stattfanden * Anzahl der Täuschungsversuche, die während der (Online/Fern-)Prüfungen in 2020 (und falls möglich, 2021) stattfanden * Ist die Anzahl der Täuschungsversuche pro Studierende bzw. pro Prüfung relativ gestiegen? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240109/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
88/21 -- IFG Anfrage Täuschungsversuche Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage auf dem Portal "…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
88/21 -- IFG Anfrage Täuschungsversuche
Datum
18. Februar 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage auf dem Portal "fragdenstaat.de" sende ich Ihnen folgende Informationen zu: zu 1) Anzahl der Täuschungsversuche, die während der Prüfungen in den Jahren 2018 und 2019 stattfanden: 2018: Täuschungsversuche: 5 (diese Zahlen weichen von den Folgejahren ab, da ein anderes Management-System genutzt wurde) 2019: Täuschungsversuche: 83 Zu 2) Anzahl der Täuschungsversuche, die während der (Online/Fern-)Prüfungen in 2020 (und falls möglich, 2021) stattfanden: 2020: Täuschungsversuche: 86 2021: Täuschungsversuche: 373 Zu 3) Ist die Anzahl der Täuschungsversuche pro Studierende bzw. pro Prüfung relativ gestiegen? Ja, es ist insgesamt ein Anstieg festzustellen. Eine Erfassung pro Studierenden pro Prüfung haben wir allerdings nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen