IFG: Twitterarchiv @bmj_bund

- das Twitterarchiv des Accounts @bmj_bund

Das Twitterarchiv ist bei einem Dienstleister des BMJ gespeichert und liegt daher dem BMJ vor. Ich bitte um elektronische Übersendung des Archivs.
Sollte eine Email aufgrund der Dateigröße nicht möglich sein, bin ich gerne bereit auf Nachfrage eine Web-Uploadmöglichkeit bereitzustellen.

Eine Anleitung zum Zugriff auf das Twitterarchiv ist hier beschrieben:
https://help.twitter.com/de/managing-your-account/how-to-download-your-twitter-archive

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Twitterarch…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG: Twitterarchiv @bmj_bund [#238331]
Datum
20. Januar 2022 21:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Twitterarchiv des Accounts @bmj_bund Das Twitterarchiv ist bei einem Dienstleister des BMJ gespeichert und liegt daher dem BMJ vor. Ich bitte um elektronische Übersendung des Archivs. Sollte eine Email aufgrund der Dateigröße nicht möglich sein, bin ich gerne bereit auf Nachfrage eine Web-Uploadmöglichkeit bereitzustellen. Eine Anleitung zum Zugriff auf das Twitterarchiv ist hier beschrieben: https://help.twitter.com/de/managing-your-account/how-to-download-your-twitter-archive
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/238331/upload/586fc236398095f984c35f5e2eebdcd22990ab99/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nordstr. 21 53111 Bonn
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Twitterarchiv @bmj_bund [#238331] Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 70/2022 Sehr <<…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Twitterarchiv @bmj_bund [#238331]
Datum
15. Februar 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 70/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. Januar 2022 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Informationen über die erweiterte Suche zum Account „@bmj_bund“ bei Twitter öffentlich zugänglich sind. Eines Informationszugangs nach dem IFG bedarf es daher nicht. Ihr Antrag hat wegen der Regelung in § 9 Absatz 3 Alternative 2 IFG keine Aussicht auf Erfolg. Sollte ich bis zum 15. März 2022 nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Antrag mit dieser Mitteilung erledigt hat. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen