IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung

I. Zum 1,5° Test im Rahmen der Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien

Die konkrete Ausgestaltung des in den Sektorleitlinien für Fossile Energie in Einzelfällen vorgesehene 1,5°-Kompatibilität/Lock-in-Effekt-Vermeidung evidenzbasierte Test muss verschiedenen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Bitte senden Sie mir daher zu:

- Alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, auf Grundlage welcher konkreten Prüfmethodik (u.a. einzelne Prüfschritte, Gewichtung von Elementen) Projekte auf ihre Förderungswürdigkeit untersucht wurden bzw. werden.

- Alle Unterlagen zu den Transitionsszenarien, die zur Bestimmung einer “1,5°C Kompatibilität” herangezogen oder eigens entwickelt wurden.


II. Zur Prüfung vorliegender Deckungsanträge

Aus der am 25.09.2023 ergangenen Antwort auf Schriftliche Frage an die Bundesregierung Nr. 9/311 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/09/9-311.pdf?__blob=publicationFile&v=4) ging hervor, dass zu diesem Zeitpunkt vier Deckungsanträge für Exportkreditgarantien mit Bezug zu fossilen Energieprojekten vorlagen. Bitte senden sie mir angesichts dessen Folgendes zu:

- Die Unterlagen zu den in Frage stehenden Deckungsanträgen, insbesondere in Bezug auf die (wenn schon ergangen) letztlich getroffene Entscheidung zur Deckungsübernahme oder Antragsablehnung.

- Alle Unterlagen zu der angewandten Prüfmethodik mit Hinblick auf die in I. erwähnten Fragestellungen.

Dies kann falls nötig zur Wahrung von Unternehmens- und Geschäftsgeheimnissen und zur Verhinderung von negativen Effekten auf bilaterale Beziehungen mit den Partnerländern gerne anonymisiert und mit Schwärzungen geschehen.

III. Zur strategischen Unterstützung bei Auslandsprojekten

Ende 2023 hat die Bundesregierung das Strategiepapier zu Strategischen Auslandsprojekten weiterentwickelt. Neben der so erfolgten Erweiterung des Anwendungsbereichs sei wohl so auch ein “transparenter” Kriterienkatalog für die Auswahl von förderungswürdigen Projekten festgelegt worden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-2024-02.pdf?__blob=publicationFile&v=10):

“Zugleich hat der Bund einen transparenten Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte festgelegt. Dieser umfasst im Wesentlichen fünf Maßgaben:

1. Durch das Projekt
• entstehen großvolumige und langfristige Geschäftschancen für deutsche Unternehmen auf dem Auslandsmarkt (deutsche Wirtschaft „schreibt sich in die DNA des Bestellerlandes ein“) oder
• werden (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten verringert oder
• wird der Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelandes umfangreich gestärkt.
(...)
3. Das Vorhaben trägt zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei, in dem es umgesetzt wird.
(...)”

Angesichts dessen bitte ich Sie um Zustellung aller Unterlagen (insbesondere Prüfvermerke, Email-Kommunikation) in denen die folgenden Fragen behandelt werden:

- Sind alle Außenwirtschaftsförderinstrumente von dieser Projektauswahlmethodik betroffen?

- Wie ist der Kriterienkatalog, insbesondere in Bezug auf die Maßgaben 1. und 3., im Detail ausformuliert?

- Sind die Ende 2023 in Kraft getretenen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien Teil dieses Kriterienkatalogs und schränken insofern das Ermessen des Einstufungs-Ausschusses ein? Falls nicht, welche Beziehung besteht zwischen den Sektorleitlinien und dem Kriterienkatalog?

- Wie werden fossile Energieprojekte anhand dieser Prüfung im Allgemeinen bewertet? In diesem Rahmen: kommen derartige Projekte für eine Auswahl grundsätzlich in Frage?

Die vorliegend angefragten Informationen und Unterlagen sind insbesondere als Umweltinformationen iSd UIG von dessen Anwendungsbereich erfasst (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 und 5 UIG). Dabei genügt hinsichtlich der Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG bereits die Möglichkeit, dass eine hoheitliche Maßnahme oder Tätigkeit mittelbar auf umweltwirksame Vorhaben oder Projekte von Dritten einwirkt (VGH Mannheim, Urteil v. 29.06.2017, 10 S 436/15; BVerwG, Urteil v. 22.03.2022, 10 C 2.21). Die zwecks potenzieller (Außenwirtschafts-)Förderung durch den Bund durchgeführte Projektauswahl mit ihrer konkreten Prüfmethodik, ihrer Kriterienkataloge und etwaigen Transitionsszenarien kann klare Auswirkungen auf die Atmosphäre haben, wenn letztendlich fossile und emissionsintensive Energieprojekte als förderungswürdig eingestuft und somit unterstützt bzw. vielleicht sogar erst ermöglicht werden. Die Prüfmethodik, Kriterienkataloge, Transitionsszenarien sowie Unterlagen zur finalen Förderungsentscheidung stellen mithin Umweltinformationen iSd UIG dar, es besteht somit ein Anspruch auf freien Zugang zu den angefragten Unterlagen und Informationen nach § 3 Abs. 1 UIG.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 3 Follower:innen
Raphael Beermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Zum 1,5° Test im Rahmen der Sektor…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Raphael Beermann
Betreff
IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung [#299682]
Datum
9. Februar 2024 13:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Zum 1,5° Test im Rahmen der Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien Die konkrete Ausgestaltung des in den Sektorleitlinien für Fossile Energie in Einzelfällen vorgesehene 1,5°-Kompatibilität/Lock-in-Effekt-Vermeidung evidenzbasierte Test muss verschiedenen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Bitte senden Sie mir daher zu: - Alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, auf Grundlage welcher konkreten Prüfmethodik (u.a. einzelne Prüfschritte, Gewichtung von Elementen) Projekte auf ihre Förderungswürdigkeit untersucht wurden bzw. werden. - Alle Unterlagen zu den Transitionsszenarien, die zur Bestimmung einer “1,5°C Kompatibilität” herangezogen oder eigens entwickelt wurden. II. Zur Prüfung vorliegender Deckungsanträge Aus der am 25.09.2023 ergangenen Antwort auf Schriftliche Frage an die Bundesregierung Nr. 9/311 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/09/9-311.pdf?__blob=publicationFile&v=4) ging hervor, dass zu diesem Zeitpunkt vier Deckungsanträge für Exportkreditgarantien mit Bezug zu fossilen Energieprojekten vorlagen. Bitte senden sie mir angesichts dessen Folgendes zu: - Die Unterlagen zu den in Frage stehenden Deckungsanträgen, insbesondere in Bezug auf die (wenn schon ergangen) letztlich getroffene Entscheidung zur Deckungsübernahme oder Antragsablehnung. - Alle Unterlagen zu der angewandten Prüfmethodik mit Hinblick auf die in I. erwähnten Fragestellungen. Dies kann falls nötig zur Wahrung von Unternehmens- und Geschäftsgeheimnissen und zur Verhinderung von negativen Effekten auf bilaterale Beziehungen mit den Partnerländern gerne anonymisiert und mit Schwärzungen geschehen. III. Zur strategischen Unterstützung bei Auslandsprojekten Ende 2023 hat die Bundesregierung das Strategiepapier zu Strategischen Auslandsprojekten weiterentwickelt. Neben der so erfolgten Erweiterung des Anwendungsbereichs sei wohl so auch ein “transparenter” Kriterienkatalog für die Auswahl von förderungswürdigen Projekten festgelegt worden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-2024-02.pdf?__blob=publicationFile&v=10): “Zugleich hat der Bund einen transparenten Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte festgelegt. Dieser umfasst im Wesentlichen fünf Maßgaben: 1. Durch das Projekt • entstehen großvolumige und langfristige Geschäftschancen für deutsche Unternehmen auf dem Auslandsmarkt (deutsche Wirtschaft „schreibt sich in die DNA des Bestellerlandes ein“) oder • werden (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten verringert oder • wird der Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelandes umfangreich gestärkt. (...) 3. Das Vorhaben trägt zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei, in dem es umgesetzt wird. (...)” Angesichts dessen bitte ich Sie um Zustellung aller Unterlagen (insbesondere Prüfvermerke, Email-Kommunikation) in denen die folgenden Fragen behandelt werden: - Sind alle Außenwirtschaftsförderinstrumente von dieser Projektauswahlmethodik betroffen? - Wie ist der Kriterienkatalog, insbesondere in Bezug auf die Maßgaben 1. und 3., im Detail ausformuliert? - Sind die Ende 2023 in Kraft getretenen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien Teil dieses Kriterienkatalogs und schränken insofern das Ermessen des Einstufungs-Ausschusses ein? Falls nicht, welche Beziehung besteht zwischen den Sektorleitlinien und dem Kriterienkatalog? - Wie werden fossile Energieprojekte anhand dieser Prüfung im Allgemeinen bewertet? In diesem Rahmen: kommen derartige Projekte für eine Auswahl grundsätzlich in Frage? Die vorliegend angefragten Informationen und Unterlagen sind insbesondere als Umweltinformationen iSd UIG von dessen Anwendungsbereich erfasst (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 und 5 UIG). Dabei genügt hinsichtlich der Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG bereits die Möglichkeit, dass eine hoheitliche Maßnahme oder Tätigkeit mittelbar auf umweltwirksame Vorhaben oder Projekte von Dritten einwirkt (VGH Mannheim, Urteil v. 29.06.2017, 10 S 436/15; BVerwG, Urteil v. 22.03.2022, 10 C 2.21). Die zwecks potenzieller (Außenwirtschafts-)Förderung durch den Bund durchgeführte Projektauswahl mit ihrer konkreten Prüfmethodik, ihrer Kriterienkataloge und etwaigen Transitionsszenarien kann klare Auswirkungen auf die Atmosphäre haben, wenn letztendlich fossile und emissionsintensive Energieprojekte als förderungswürdig eingestuft und somit unterstützt bzw. vielleicht sogar erst ermöglicht werden. Die Prüfmethodik, Kriterienkataloge, Transitionsszenarien sowie Unterlagen zur finalen Förderungsentscheidung stellen mithin Umweltinformationen iSd UIG dar, es besteht somit ein Anspruch auf freien Zugang zu den angefragten Unterlagen und Informationen nach § 3 Abs. 1 UIG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Raphael Beermann Anfragenr: 299682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299682/ Postanschrift Raphael Beermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Raphael Beermann
Raphael Beermann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Raphael Beermann
Betreff
AW: IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung [#299682]
Datum
13. März 2024 23:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung“ vom 09.02.2024 (#299682) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Raphael Beermann
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Beermann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Beachtung des Schreibens in der Anlage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung [#299682]
Datum
14. März 2024 17:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beermann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Beachtung des Schreibens in der Anlage dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Raphael Beermann
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte den Antrag trotz anfallender Gebühren und Auslagen aufrechter…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Raphael Beermann
Betreff
AW: IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung [#299682]
Datum
15. März 2024 11:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte den Antrag trotz anfallender Gebühren und Auslagen aufrechterhalten. Ich erkläre mich auch mit der Schwärzung personenbezogener Daten zur Vermeidung erforderlicher Drittbeteiligungsverfahren einverstanden. Hinsichtlich der Gebühren und Auslagen kommt meines Erachtens eine Befreiung oder Ermäßigung in Betracht. Da mit diesen Entscheidungen potenziell klimaschädliche Projekte (in eventuell rechtswidriger Weise) mithilfe öffentlicher Gelder unterstützt werden, besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse an diesen Entscheidungen. Die Bundesregierung hat insofern auch ein berechtigtes Offenlegungsinteresse der Zivilgesellschaft an diesen Informationen im Rahmen des FAQs zu den Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien und die Investitionsgarantien anerkannt (Frage 16). Die angefragten Informationen sollen in die laufende Arbeit von Green Legal Impact e.V. als zivilgesellschaftlicher Akteur einfließen und somit im Ergebnis der Allgemeinheit zugutekommen. So sind diese Informationen im Sinne erhöhter Transparenz und zur besseren Nachvollziehbarkeit von (Finanzierungs-)Entscheidungen der Bundesregierung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung angefragt worden. Hinsichtlich der weiteren Begründung des öffentlichen Interesses an der Offenlegung kann vollumfänglich auf den obigen Absatz verwiesen werden, mit dem Zusatz: Die zwecks potenzieller (Außenwirtschafts-)Förderung durch den Bund durchgeführte Projektauswahl mit ihrer konkreten Prüfmethodik, ihrer Kriterienkataloge und etwaigen Transitionsszenarien kann klare Auswirkungen auf die Atmosphäre haben, wenn letztendlich fossile und emissionsintensive Energieprojekte als förderungswürdig eingestuft und somit unterstützt bzw. vielleicht sogar erst ermöglicht werden. Die Prüfmethodik, Kriterienkataloge, Transitionsszenarien sowie Unterlagen zur finalen Förderungsentscheidung sind womit wichtig für die Öffentlichkeit, um Finanzierungsentscheidungen der Bundesregierung in diesem Kontext nachvollziehen und kontrollieren zu können. Diese Erwägungen werden dadurch bestärkt, dass es sich um die Verwendung öffentlicher Gelder für Projekte handelt, die erheblichen finanziellen Transitionsrisiken ausgesetzt sein können. Mit freundlichen Grüßen Raphael Beermann

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Beermann, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr weiteres Einverständnis zur Schwärzung person…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG/UIG Anfrage zu Klimaschutzaspekten der Außenwirtschaftsförderung [#299682]
Datum
9. April 2024 19:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beermann, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr weiteres Einverständnis zur Schwärzung personenbezogener Daten. Wir arbeiten derzeit an der Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen insbesondere auf personenbezogene Daten und etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dies wird leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ihre Anfrage werden wir voraussichtlich Anfang Mai bescheiden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen