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IFG: Vorfall im Zug nach Flensburg aus Rendsburg v. 2.5.2023

- Polizeiberichte

und ggf.

- Zeugenaussagen
- Anzeigen
- Beschwerden

zum Vorfall im Zug nach Flensburg, der hier beschrieben wird: https://www.ln-online.de/der-norden/bahn-von-rendsburg-nach-flensburg-exhibitionist-belaestigt-reisende-SFTSZ56255HERPG2JIEMKG4FYI.html

Gerne anonymisiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Polizeiberichte und ggf. - Zeugen…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG: Vorfall im Zug nach Flensburg aus Rendsburg v. 2.5.2023 [#278647]
Datum
11. Mai 2023 13:46
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Polizeiberichte und ggf. - Zeugenaussagen - Anzeigen - Beschwerden zum Vorfall im Zug nach Flensburg, der hier beschrieben wird: https://www.ln-online.de/der-norden/bahn-von-rendsburg-nach-flensburg-exhibitionist-belaestigt-reisende-SFTSZ56255HERPG2JIEMKG4FYI.html Gerne anonymisiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278647/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
WG: Vorfall im Zug nach Flensburg aus Rendsburg v. 2.5.2023 [#278647] P-100011_P-Ref_71_00003#0061 Sehr << …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Vorfall im Zug nach Flensburg aus Rendsburg v. 2.5.2023 [#278647]
Datum
25. Mai 2023 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0061 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse oder vollständigen Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.