IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage

im Rahmen meiner Recherche als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages als auch als Parteiensachverständiger vor dem Bundesverwaltungsgericht bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten

Einleitung:

Der Gesetzgeberwille zu §13 Abs. 5 IfSG wurde am 3.11.2020 wie folgt begründet:

Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.

FRAGEN:

1.) Können Versicherten-Daten Ihrer KV mit Hilfe des Kodes U11.9 aufzeigen, wer überhaupt mit COVID-19 Impfstoffen geimpft wurde und in welchem Quartal und wie oft?

**U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist für Fälle vorgesehen, bei denen das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird. (KBV)**

2.) Kann gefiltert werden, ob es bei diesen Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 Anstiege der Häufigkeit von Erkrankungen und / oder Arztbesuchen kam?

3.) Kann gefiltert werden, wieviele Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 auch eine Kodierung U12.9 oder T88.1 oder T88.0/ Y59.9 haben?

4.) Kann bei diesen pseudonymisierten Versicherten eine Analyse zur Situation der Häufigkeit von Arztbesuchen vor U11.9 und nach U11.9 also nach Impfung erfolgen?

5.) Senden Sie mir bitte folgende Daten: Alle Versicherten ICD Codes von 2016 bis 2022, die in 2021 oder 2022 eine Kodierung U11.9 hatten,

6.) Hat Ihre KV seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Gespräche zur Durchführung von §13 Abs. 5 mit dem zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die verpflichtende Datenübergabe durch Ihre KV geführt?

a) Wenn ja, wer und wann hat die Gespräche geführt?
b) Wenn nein, warum nicht?

7.) Hat Ihre KV seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Daten zur Pharmakovigilanz an das PEI gesendet?

a) Wenn ja, wann erstmalig und welche Daten waren das genau?
b) Wenn nein, warum nicht?

Ich bitte Sie dankbar um eine zügige Bearbeitung, da ich als Sachverständiger hierzu Fragen zu beantworten habe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
15. August 2022 15:59
An
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen meiner Recherche als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages als auch als Parteiensachverständiger vor dem Bundesverwaltungsgericht bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten Einleitung: Der Gesetzgeberwille zu §13 Abs. 5 IfSG wurde am 3.11.2020 wie folgt begründet: Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen. FRAGEN: 1.) Können Versicherten-Daten Ihrer KV mit Hilfe des Kodes U11.9 aufzeigen, wer überhaupt mit COVID-19 Impfstoffen geimpft wurde und in welchem Quartal und wie oft? **U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist für Fälle vorgesehen, bei denen das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird. (KBV)** 2.) Kann gefiltert werden, ob es bei diesen Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 Anstiege der Häufigkeit von Erkrankungen und / oder Arztbesuchen kam? 3.) Kann gefiltert werden, wieviele Patienten mit der Zusatzkodierung U11.9 auch eine Kodierung U12.9 oder T88.1 oder T88.0/ Y59.9 haben? 4.) Kann bei diesen pseudonymisierten Versicherten eine Analyse zur Situation der Häufigkeit von Arztbesuchen vor U11.9 und nach U11.9 also nach Impfung erfolgen? 5.) Senden Sie mir bitte folgende Daten: Alle Versicherten ICD Codes von 2016 bis 2022, die in 2021 oder 2022 eine Kodierung U11.9 hatten, 6.) Hat Ihre KV seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Gespräche zur Durchführung von §13 Abs. 5 mit dem zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über die verpflichtende Datenübergabe durch Ihre KV geführt? a) Wenn ja, wer und wann hat die Gespräche geführt? b) Wenn nein, warum nicht? 7.) Hat Ihre KV seit bedingter Zulassung und Start der COVID-19-Impfkampagne am 27.12.2020 Daten zur Pharmakovigilanz an das PEI gesendet? a) Wenn ja, wann erstmalig und welche Daten waren das genau? b) Wenn nein, warum nicht? Ich bitte Sie dankbar um eine zügige Bearbeitung, da ich als Sachverständiger hierzu Fragen zu beantworten habe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen Anfragenr: 257123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257123/ Postanschrift Tom Lausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Tom Lausen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage“ vom 1…
An Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
AW: IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
3. Januar 2023 17:58
An
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage“ vom 15.08.2022 (#257123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage“ vom 1…
An Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
AW: IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
15. Januar 2023 09:38
An
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage“ vom 15.08.2022 (#257123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen
Tom Lausen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage“ vom 1…
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Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
AW: IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
23. Januar 2023 17:52
An
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
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Via
Fax
Betreff
AW: IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
23. Januar 2023 18:09
An
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
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Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Lausen, wir bitten um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage vom 15.08.2022 weder in der Frist no…
Von
Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: AW: IfSG §13 Abs. 5 Anfrage nach Datenübergabe und Datenanfrage [#257123]
Datum
26. Januar 2023 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lausen, wir bitten um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage vom 15.08.2022 weder in der Frist noch überhaupt beantwortet worden ist, zudem Ihre Mail im Haus auch eingegangen ist. Leider läßt sich nicht mehr nachvollziehen, was danach damit gemacht wurde. Dies ist umso unverständlicher, als dass die seinerzeitige Beantwortung auch keinen Aufwand erfordert hätte: Zahnärzte waren vom allgemeinen und - hier auch - speziellen Impfgeschehen ausgenommen, so dass keinerlei Daten zu Impfungen jeglicher Art vorliegen konnten. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die deutlich verspätete Antwort und verbleiben