Ignoriert durch Gericht

Welche Möglichkeiten stehen dem rechtsschutzsuchenden Bürger zur Verfügung, wenn dieser gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde beim nächsthöheren Gericht einlegt, dort um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Sachbearbeiters bitte, jedoch keine Antwort erhält. Dies bereits seit mehreren Monaten und mehreren Erinnerungen, die Beschwerde enthält zudem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Es muss doch wenigstens ein Recht darauf geben, dass der Bürger den Eingang der Beschwerde bei Gericht bestätigt bekommt, bzw. bei totaler Ignoranz durch das Gericht, einen Weg beschreiten kann, um eine Eingangsbestätigung zu erzwingen?

Bitte geben Sie einen bzw. sämtliche entsprechende/n Weg/e vor und formulieren Sie einen Mustertext.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Möglichkeite…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ignoriert durch Gericht [#163900]
Datum
14. August 2019 23:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Möglichkeiten stehen dem rechtsschutzsuchenden Bürger zur Verfügung, wenn dieser gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde beim nächsthöheren Gericht einlegt, dort um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Sachbearbeiters bitte, jedoch keine Antwort erhält. Dies bereits seit mehreren Monaten und mehreren Erinnerungen, die Beschwerde enthält zudem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Es muss doch wenigstens ein Recht darauf geben, dass der Bürger den Eingang der Beschwerde bei Gericht bestätigt bekommt, bzw. bei totaler Ignoranz durch das Gericht, einen Weg beschreiten kann, um eine Eingangsbestätigung zu erzwingen? Bitte geben Sie einen bzw. sämtliche entsprechende/n Weg/e vor und formulieren Sie einen Mustertext.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. August 2019. Das Bundesministerium der Justi…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Ignoriert durch Gericht [#163900] - BMJV-ID: [13349002]
Datum
3. September 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. August 2019. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJV keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten. Das BMJV ist ebenso keine den Gerichten der Länder übergeordnete Instanz und ha diesen gegenüber keine Weisungsbefugnisse. Es kann weder auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen, noch kann es sich zu einzelnen gerichtlichen Entscheidungen äußern. Dies würde gegen die föderale Kompetenzverteilung und gegen die im Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit verstoßen. Ich sehe deshalb grundsätzlich davon ab, ein mir geschildertes gerichtliches Verfahren im Einzelfall zu kommentieren. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen