IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014

die Prüfungsblätter der Prüfung aus dem Jahr 2014 für die Fächer Betriebssysteme und Netzwerke, Elektroperozesstechnik, Mathe, Deutsch, Englisch und Datenbanken.

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  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Michi Anonym
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michi Anonym
Betreff
IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]
Datum
9. April 2015 10:58
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Prüfungsblätter der Prüfung aus dem Jahr 2014 für die Fächer Betriebssysteme und Netzwerke, Elektroperozesstechnik, Mathe, Deutsch, Englisch und Datenbanken.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michi Anonym <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michi Anonym
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym, wie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]
Datum
14. April 2015 15:45
Status
Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym, wie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen für Ihren Antrag nicht zuständig, die von Ihnen gewünschten Angaben liegen uns nicht vor. Welche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Bezüglich Ihres Antrages denke ich, dass Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Ihr Berufskolleg/Ihre Schule an der Sie Sie die Prüfung zum/zur Informationstechnischen Assistenten/Assistentin absolviert haben, die besseren Ansprechpartner sein könnten. Wie Sie sehen können, habe ich das Schulministerium in Kopie angeschrieben, ggf. kann man Ihnen dort weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym, über Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden. Da…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]
Datum
16. April 2015 08:19
Status
Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym, über Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden. Da Sie im Betreff den Begriff "IHK" benutzen könnte man auf eine duale Ausbildung schließen. Der "Informationstechnische Assistent" ist aber ein Bildungsgang im Berufskolleg, der zur Fachhochschulreife und zum Berufsabschluss nach Landesrecht führt. Sollten Sie die IHK-Prüfung meinen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungen zum "Informationstechnischen Assistent" sind dezentral. Die Aufgaben liegen dem Ministerium nicht vor. Die Aufgaben werden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen geprüft, die Ihnen ggf. helfen könnten. Eine Auflistung der Bezirksregierungen finden Sie nachstehend. Mit freundlichen Grüßen