Ihnen bekannte Behörden, Ministerien und Verwaltungen mit PGP-Key

1. eine Liste mit ihnen bekannte Behörden, Ministerien und Verwaltungen mit PGP-Key
2. bieten Sie PGP-Verschlüsselte Kommunikation an? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • 2 Follower:innen
Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine List…
An Landesbetrieb Daten und Information Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Ihnen bekannte Behörden, Ministerien und Verwaltungen mit PGP-Key [#10171]
Datum
13. Juni 2015 16:28
An
Landesbetrieb Daten und Information
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Liste mit ihnen bekannte Behörden, Ministerien und Verwaltungen mit PGP-Key 2. bieten Sie PGP-Verschlüsselte Kommunikation an? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Daten und Information
Ihre Anträge vom 13.06.2015, 16:25 Uhr und 16:29 Uhr Sehr geehrter Herr Kratz, Bezug nehmend auf Ihre Anträge vom…
Von
Landesbetrieb Daten und Information
Betreff
Ihre Anträge vom 13.06.2015, 16:25 Uhr und 16:29 Uhr
Datum
10. Juli 2015 10:23
Status
Sehr geehrter Herr Kratz, Bezug nehmend auf Ihre Anträge vom 13.06.2015, 16:25 Uhr und vom 13.06.2015, 16:29 Uhr übersenden wir Ihnen beigefügt den Bescheid vom heutigen 10.07.2015. Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag