Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ sind Sie Beteiligte(r) beim ThürlKTGerStG-Gesetzgebungsverfahren. Da diese Gesetzliche Regelung die rechtsstaatliche Gewaltenteilung in der Digitalisierung betrifft ist das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die gelebte Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung. Verstärkend kommt hinzu, dass die bisherigen technisch mangelhaften Lösungsansätze die Gewaltenteilung ad absurdum führen.

Bitte senden Sie mir deshalb Ihren Beitrag zu und erläutern Sie kurz, warum dieser bislang nicht in der Beteiligtendokumentation zu finden ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landt…
An Thüringer Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282953]
Datum
2. Juli 2023 13:53
An
Thüringer Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ sind Sie Beteiligte(r) beim ThürlKTGerStG-Gesetzgebungsverfahren. Da diese Gesetzliche Regelung die rechtsstaatliche Gewaltenteilung in der Digitalisierung betrifft ist das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die gelebte Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung. Verstärkend kommt hinzu, dass die bisherigen technisch mangelhaften Lösungsansätze die Gewaltenteilung ad absurdum führen. Bitte senden Sie mir deshalb Ihren Beitrag zu und erläutern Sie kurz, warum dieser bislang nicht in der Beteiligtendokumentation zu finden ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Oberlandesgericht
Ihr Antrag vom 02.07.2023
Von
Thüringer Oberlandesgericht
Betreff
Ihr Antrag vom 02.07.2023
Datum
7. Juli 2023 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 02.07.2023 [#282953] Guten Tag, besten Dank für die rasche Antwort. Wir können Ihre Bedenken …
An Thüringer Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 02.07.2023 [#282953]
Datum
7. Juli 2023 17:14
An
Thüringer Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für die rasche Antwort. Wir können Ihre Bedenken zum ThürlKTGerStG sehr gut nachvollziehen. Dennoch verbleibt eine Frage: Was war den der Grund warum dieses Schreiben nicht schon in der Beteiligtentransparenzdokumentation veröffentlicht wurde? Wird dies nun nachgeholt? Ihren Ausführungen warum diese Information nicht unter amtliche Informationen und das Thüringer Transparenzgesetz fallen sollte halte ich nicht für stichhaltig. Bereits die Interpretation des Begriffes "amtliche Zwecke" ist sehr grau. So erfüllt jede Entscheidung, die von einem Gericht in seiner offiziellen Kapazität getroffen wird, einen "amtlichen Zweck". Hier haben Sie zweifelsfrei eine amtliche Stellungnahme zu einer Gesetzesinitiative abgegeben, welche Sie selbst und nach Ihren eigenen Worten auch die Grundlagen der rechtsstaatlichen Ordnung betrifft. Ferner ist Ihre Stellungnahme durchaus als herbe Kritik am Gesetzesentwurf zu betrachten. Damit begründet sich ein großes öffentliche Interesse an den Gründen Ihrer Intransparenz. Ihre Stellungnahmen zu anderen Gesetzesinitiativen sind scheinbar stehts intransparent. Somit liegt hier offensichtlich ein grundsätzliches Handeln und keine spontane Bagatell-Entscheidung vor. Bei grundsätzlichen Entscheidungen liegt es in Falle von Behörden nahe, dass Aufzeichnungen existieren oder nicht-schriftliche Entscheidungen den gleichen Stellenwert wie schriftlich fixierte Entscheidungen einnehmen. Das Transparenzgesetz will ja nicht Intransparenz durch billige Ausreden fördern, sondern nur unsinnige Anfragen nach irgendwelchen unwichtigen Details vermeiden. Somit wägen Sie den Gesetzeszweck hier einseitig und zum Nachteil der BürgerInnen, der Transparenz und des Rechtsstaates ab. Gerichte, wie alle öffentlichen Behörden, haben eine Pflicht zur Rechenschaft gegenüber den BürgerInnen. Das beinhaltet auch die Bereitstellung von Informationen über ihre Entscheidungsprozesse einer gewissen Mindesthöhe. Diese ist in dem hier vorliegenden Fall denke ich ausreichend vorhanden. Es mag sein, dass es nicht zu Ihrem gewohnten "Stil" gehört, dass sich staatliche Gewalten in der Öffentlichkeit "streiten". Dies ist mir durchaus von anderen Behörden wie der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bekannt. Aber da müssen Sie jetzt wissen, ob Sie die Probleme die sie selbst in der Gesetzesinitiative sehen so schnell wie möglich gelöst bekommen wollen, auch wenn dies bedeutet neue Wege der Transparenz erforschen und gehen zu müssen, oder ob sie sich weiter nur im Amtskeller streiten wollen. Das Ihnen hier andere gesellschaftliche Transparenz- und Kontrollinstanzen wie die Presse nicht wirklich weiterhelfen, da dies Thema hier wohl schlicht zu wenig Clickbait-Potential hat dürfte Ihnen auch klar sein. Auch der Blick auf die nicht abgegebenen Stellungnahmen lässt vermuten, dass sie noch viel zu tun haben werden dem Thema die öffentliche Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen, welches es auf Grund seiner Tragweite haben sollte. Wir würden Sie auf alle Fälle gerne bei den spannenden Fragen der Digitalisierung des Rechtsstaates unterstützten, da wir, wie sie an unserer Stellungnahme sehen können, eine ähnlich kritische Haltung gegenüber den fahrlässigen Ansichten des Finanzministeriums und des TLRsZ haben - wenn auch aus einer sehr technischen Sicht. Hierbei können wir Sie aber nur unterstützen, wenn Sie uns mit Transparenz, offenen Daten/Informationen und transparenzfreundlicheren Auslegungen der jeweiligen Gesetze unterstützten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Oberlandesgericht
Auskunft nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Von
Thüringer Oberlandesgericht
Betreff
Auskunft nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Datum
1. August 2023 15:46
Status