Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ sind Sie Beteiligte(r) beim ThürlKTGerStG-Gesetzgebungsverfahren. Da diese Gesetzliche Regelung die rechtsstaatliche Gewaltenteilung in der Digitalisierung betrifft ist das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die gelebte Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung. Verstärkend kommt hinzu, dass die bisherigen technisch mangelhaften Lösungsansätze die Gewaltenteilung ad absurdum führen.

Bitte senden Sie mir deshalb Ihren Beitrag zu und erläutern Sie kurz, warum dieser bislang nicht in der Beteiligtendokumentation zu finden ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landt…
An Oberverwaltungsgericht Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
2. Juli 2023 13:51
An
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, laut https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ sind Sie Beteiligte(r) beim ThürlKTGerStG-Gesetzgebungsverfahren. Da diese Gesetzliche Regelung die rechtsstaatliche Gewaltenteilung in der Digitalisierung betrifft ist das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die gelebte Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung. Verstärkend kommt hinzu, dass die bisherigen technisch mangelhaften Lösungsansätze die Gewaltenteilung ad absurdum führen. Bitte senden Sie mir deshalb Ihren Beitrag zu und erläutern Sie kurz, warum dieser bislang nicht in der Beteiligtendokumentation zu finden ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltsch…
Von
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Betreff
Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
5. Juli 2023 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürIKTGerStG) Unser Zeichen: 1500 - 1/18 Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 02.07.2023 übersende ich Ihnen im Auftrag des Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts unsere entsprechende Stellungnahme vom 31.05.2023 mit der Bitte um Kenntnisnahme. (See attached file: 2023-05-31_Th.Landtag_Stellungnahme ThürIKTGerStG.pdf) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, besten Dank für die rasche Antwort. Wir können Ihre Bedenken zum ThürlKTGerStG sehr gut nachvollziehe…
An Oberverwaltungsgericht Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
5. Juli 2023 11:19
An
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für die rasche Antwort. Wir können Ihre Bedenken zum ThürlKTGerStG sehr gut nachvollziehen. Dennoch verbleibt eine Frage: Was war den der Grund warum dieses Schreiben nicht schon in der Beteiligtentransparenzdokumentation veröffentlicht wurde? Wird dies nun nachgeholt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 05.07.2023 teile ich mit, dass die Stellun…
Von
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
12. Juli 2023 08:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 05.07.2023 teile ich mit, dass die Stellungnahme nicht in der Beteiligtendokumentation des Thüringer Landtags veröffentlicht ist, weil der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hierzu sein Einverständnis nicht erteilt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nun, dass dort einfach ein Einverständnis fehlte war mir schon klar. Vielleicht kann der Präsident des…
An Oberverwaltungsgericht Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
12. Juli 2023 11:50
An
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nun, dass dort einfach ein Einverständnis fehlte war mir schon klar. Vielleicht kann der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts seine Abwägungsgründe in diesem wichtigen Fall ja nochmals näher erläutern. Weil das Thüringer Transparenzgesetz kennt er ja sicher sehr gut und dort gibt es auch proaktive Veröffentlichungspflichten. Was waren für ihn also die gegenteiligen Gründe? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 12. Juli 2023 weise ich darauf hin, dass I…
Von
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
14. Juli 2023 09:19
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 12. Juli 2023 weise ich darauf hin, dass Ihnen die Stellungnahme des Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur LT-Drs. 7/6771 bereits per Mail vom 5. Juli 2023 auf Grundlage des Transparenzgesetzes übermittelt und damit Ihrem diesbezüglichen Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde. Darüber hinausgehende Mitteilungspflichten über interne und innere Entscheidungsprozesse bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auf welchen Paragraphen im ThürTG stützt sich Ihre Rechtsauffassung, dass es so etwas wie "intern…
An Oberverwaltungsgericht Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
14. Juli 2023 10:28
An
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf welchen Paragraphen im ThürTG stützt sich Ihre Rechtsauffassung, dass es so etwas wie "interne und innere Entscheidungsprozesse" geben würde, welche nicht unter das ThürTG fallen? Wer entscheidet Ihrer Meinung nach darüber was "interne und innere Entscheidungsprozesse" sind und was nicht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oberverwaltungsgericht Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 14. Juli 2023 teile ich mit, dass das Thür…
Von
Oberverwaltungsgericht Thüringen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Ihr Beitrag zum ThürlKTGerStG [#282951]
Datum
18. Juli 2023 13:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 14. Juli 2023 teile ich mit, dass das Thüringer Transparenzgesetz keine Mitteilungspflichten über interne und innere Entscheidungsprozesse regelt. Ich weise nochmals darauf hin, dass Ihnen die begehrte Information - die Stellungnahme des Präsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur LT-Drs. 7/6771 - bereits per Mail vom 5. Juli 2023 auf Grundlage des Transparenzgesetzes übermittelt und damit Ihrem diesbezüglichen Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde. Weiter E-Mails, die sich mit diesem Antragsgegenstand befassen, werden deshalb nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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