Ihr Bericht zum Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" im SEA

Anfrage an: Stadtwerke Jena GmbH

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 11.01.2018 der aktuelle Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" vorgestellt. Leider fehlen mir hier grundlegende Aussagen zum Thema Digitalisierung und Sicherheit und Datenschutz der Ladeinfrastruktur.

1) Die IT-Strategie der Stadt Jena definiert unter "2.2 Open Data", dass sämtliche Daten, welche nicht dem unmittelbaren Schutz personenbezogener Daten oder sonstigem gesetzlichen Schutzbedarf unterliegen, digital und online zur Verfügung gestellt werden. Hierfür betreibt die Stadt Jena auch ein eigenes Open Data Portal. Welche Schritte wurden, von den Stadtwerken Jena als 100%iger Tochter der Stadt, bereits unternommen sämtliche Daten über die Ladeinfrastruktur der Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung zu stellen? Dies umfasst im Detail:
- Statische Daten zur Ladeinfrastruktur, welche im Groben ohnehin an die BNetzA gemeldet werden
- Dynamische Daten über die aktuelle Belegung bzw. Reservierungen
- Statistische Daten über die konkrete Nutzung
- Stromnetzdaten über die Wahrscheinlichkeit von "grünem Strom" während eines Ladevorgangs
- Über welche offenen Schnittstellen werden diese Daten bereitgestellt (z.B. für die Nachnutzung in einem Verkehrsleitsystem)
- Gibt es bereits bekannte Nachnutzer dieser Daten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen nutzen diese diese Daten?

2) Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur werden laut Webseite die Dienste der Firma smartlab GmbH und deren Produkt "Ladenetz" verwendet. Beim Betrieb der Ladeinfrastruktur fallen Daten an, welche mal mehr mal weniger personenbeziehbar sind. Welche Daten werden hier konkret erhoben? Wer ist der Eigentümer dieser Daten? Wie ist der Zugriffsschutz umgesetzt?

3) In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Mängel über sicherheitskritische Mängel der handelsüblichen Ladeinfrastruktur berichtet (https://media.ccc.de/v/34c3-9092-ladeinfrastruktur_fur_elektroautos_ausbau_statt_sicherheit und https://vimeo.com/197211068), welche bis hin zu Angriffen auf das Stromnetz gehen können. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden hier definiert, welche bereits umgesetzt? In wiefern steht das aktuelle Sicherheitskonzept im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der e-Privacy-Verordnung? Wie kann derzeit garantiert werden, dass die Abrechnungen an Ladesäulen korrekt sind (Eichrecht) und dem richtigen Nutzer zugeordnet werden (Stichwort RFID-Karten)?

MfG...
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 11.01…
An Stadtwerke Jena GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Bericht zum Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" im SEA [#26109]
Datum
12. Januar 2018 13:13
An
Stadtwerke Jena GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 11.01.2018 der aktuelle Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" vorgestellt. Leider fehlen mir hier grundlegende Aussagen zum Thema Digitalisierung und Sicherheit und Datenschutz der Ladeinfrastruktur. 1) Die IT-Strategie der Stadt Jena definiert unter "2.2 Open Data", dass sämtliche Daten, welche nicht dem unmittelbaren Schutz personenbezogener Daten oder sonstigem gesetzlichen Schutzbedarf unterliegen, digital und online zur Verfügung gestellt werden. Hierfür betreibt die Stadt Jena auch ein eigenes Open Data Portal. Welche Schritte wurden, von den Stadtwerken Jena als 100%iger Tochter der Stadt, bereits unternommen sämtliche Daten über die Ladeinfrastruktur der Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung zu stellen? Dies umfasst im Detail: - Statische Daten zur Ladeinfrastruktur, welche im Groben ohnehin an die BNetzA gemeldet werden - Dynamische Daten über die aktuelle Belegung bzw. Reservierungen - Statistische Daten über die konkrete Nutzung - Stromnetzdaten über die Wahrscheinlichkeit von "grünem Strom" während eines Ladevorgangs - Über welche offenen Schnittstellen werden diese Daten bereitgestellt (z.B. für die Nachnutzung in einem Verkehrsleitsystem) - Gibt es bereits bekannte Nachnutzer dieser Daten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen nutzen diese diese Daten? 2) Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur werden laut Webseite die Dienste der Firma smartlab GmbH und deren Produkt "Ladenetz" verwendet. Beim Betrieb der Ladeinfrastruktur fallen Daten an, welche mal mehr mal weniger personenbeziehbar sind. Welche Daten werden hier konkret erhoben? Wer ist der Eigentümer dieser Daten? Wie ist der Zugriffsschutz umgesetzt? 3) In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Mängel über sicherheitskritische Mängel der handelsüblichen Ladeinfrastruktur berichtet (https://media.ccc.de/v/34c3-9092-ladeinfrastruktur_fur_elektroautos_ausbau_statt_sicherheit und https://vimeo.com/197211068), welche bis hin zu Angriffen auf das Stromnetz gehen können. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden hier definiert, welche bereits umgesetzt? In wiefern steht das aktuelle Sicherheitskonzept im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der e-Privacy-Verordnung? Wie kann derzeit garantiert werden, dass die Abrechnungen an Ladesäulen korrekt sind (Eichrecht) und dem richtigen Nutzer zugeordnet werden (Stichwort RFID-Karten)? MfG... Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Jena GmbH
Statische Daten Ladepunkte Jena Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie bitte die beigefügte Datei mit den statisc…
Von
Stadtwerke Jena GmbH
Betreff
Statische Daten Ladepunkte Jena
Datum
25. Januar 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie bitte die beigefügte Datei mit den statischen Angaben zu den öffentlichen Ladepunkten in Jena, die von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH betrieben werden, auf dem Open Data Portal der Stadt Jena veröffentlichen? Vielen Dank und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Statische Daten Ladepunkte Jena [#26109] Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die ersten Daten…
An Stadtwerke Jena GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statische Daten Ladepunkte Jena [#26109]
Datum
25. Januar 2018 15:59
An
Stadtwerke Jena GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die ersten Datensätze. Ich hoffe die weiteren Fragen werden auch noch beantwortet :) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Jena GmbH
Ihre Anfrage auf Informationsauskunft zu Ladeinfrastruktur
Von
Stadtwerke Jena GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationsauskunft zu Ladeinfrastruktur
Datum
29. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadtwerke Jena GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei schicken wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 12.01.2018. Freun…
Von
Stadtwerke Jena GmbH
Betreff
AW: Ihr Bericht zum Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" im SEA [#26109]
Datum
30. Januar 2018 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei schicken wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 12.01.2018. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre ersten Antworten. Leider sehe ich die rechtliche Situation an…
An Stadtwerke Jena GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Bericht zum Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" im SEA [#26109]
Datum
12. Februar 2018 20:22
An
Stadtwerke Jena GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre ersten Antworten. Leider sehe ich die rechtliche Situation anders und haben den Thüringer Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Dr. Hasse gebeten seinerseits eine Einschätzung des Sachverhaltes abzugeben. In der Zwischenzeit wäre es interessant von Ihnen zu erfahren, wie sie als 100%ige Tochter der Stadt Jena zu der Einschätzung kommen, zwar gegenüber dem Stadtentwicklungsausschuss und Stadtrat, aber nicht gegenüber der Bürgerschaft Auskunft über grundlegende Aspekte der vom Stadtrat an die Stadtwerke Jena GmbH am 22. November 2016 übertragenen Leitung des Projektes "Elektromobilität für Jena 2030" geben müssten. Eine Ausschreibung der Stadt Jena über die Projektleitung ist mir nicht bekannt. Eine Wettbewerbssituation liegt hier also nicht vor. Des weiteren würde ich Sie um eine Stellungnahme zum "Eigentum" der statischen und dynamischen Daten der Ladeststationen bitten, da dies in einer Stadt die sich bemüht eine Smart City zu sein, ein wichtiger rechtlicher Aspekt bei Verträgen mit Dritten (hier Ladenetz/smartlab GmbH) ist. Diesen Aspekt sehe ich auch als so elementar an, dass er zweifelsohne Teil des Konzeptes und nicht des Betriebes der Ladestationen ist. Bitte verweisen Sie hierbei nicht auf nicht-öffentliche Mails. Welche Anforderungen bzgl. des "Dateneigentums" wurde in der Ausschreibung für das Backend der Ladestationen bzw. deren Betrieb getätigt? Wie wurde hier der derzeitige "Gewinner" Ladenetz/smartlab GmbH bewertet? Welche Alternativen u.a. bei anderen Anbietern gab es? Ich bin auch sehr verwundert, dass Sie den Bürgern als Ausweg aus unhaltbaren Sicherheitslücken nur anbieten wollen die Bürger und ihr Ladeverhalten mehr zu überwachen. Mal davon abgesehen, dass dies technisch im Roamingfall derzeit ohnehin nicht funktionieren kann, widerspricht es auch elementar dem Datenschutzrecht. Ich bitte um eine Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>