Ihr Bericht zum Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" im SEA
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 11.01.2018 der aktuelle Arbeitsstand des "Elektromobilitätskonzeptes Jena 2030" vorgestellt. Leider fehlen mir hier grundlegende Aussagen zum Thema Digitalisierung und Sicherheit und Datenschutz der Ladeinfrastruktur.
1) Die IT-Strategie der Stadt Jena definiert unter "2.2 Open Data", dass sämtliche Daten, welche nicht dem unmittelbaren Schutz personenbezogener Daten oder sonstigem gesetzlichen Schutzbedarf unterliegen, digital und online zur Verfügung gestellt werden. Hierfür betreibt die Stadt Jena auch ein eigenes Open Data Portal. Welche Schritte wurden, von den Stadtwerken Jena als 100%iger Tochter der Stadt, bereits unternommen sämtliche Daten über die Ladeinfrastruktur der Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung zu stellen? Dies umfasst im Detail:
- Statische Daten zur Ladeinfrastruktur, welche im Groben ohnehin an die BNetzA gemeldet werden
- Dynamische Daten über die aktuelle Belegung bzw. Reservierungen
- Statistische Daten über die konkrete Nutzung
- Stromnetzdaten über die Wahrscheinlichkeit von "grünem Strom" während eines Ladevorgangs
- Über welche offenen Schnittstellen werden diese Daten bereitgestellt (z.B. für die Nachnutzung in einem Verkehrsleitsystem)
- Gibt es bereits bekannte Nachnutzer dieser Daten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen nutzen diese diese Daten?
2) Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur werden laut Webseite die Dienste der Firma smartlab GmbH und deren Produkt "Ladenetz" verwendet. Beim Betrieb der Ladeinfrastruktur fallen Daten an, welche mal mehr mal weniger personenbeziehbar sind. Welche Daten werden hier konkret erhoben? Wer ist der Eigentümer dieser Daten? Wie ist der Zugriffsschutz umgesetzt?
3) In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Mängel über sicherheitskritische Mängel der handelsüblichen Ladeinfrastruktur berichtet (https://media.ccc.de/v/34c3-9092-ladeinfrastruktur_fur_elektroautos_ausbau_statt_sicherheit und https://vimeo.com/197211068), welche bis hin zu Angriffen auf das Stromnetz gehen können. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden hier definiert, welche bereits umgesetzt? In wiefern steht das aktuelle Sicherheitskonzept im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der e-Privacy-Verordnung? Wie kann derzeit garantiert werden, dass die Abrechnungen an Ladesäulen korrekt sind (Eichrecht) und dem richtigen Nutzer zugeordnet werden (Stichwort RFID-Karten)?
MfG...
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Januar 2018
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13. Februar 2018
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