Ihr Schreiben vom 14.09.2020
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18. September 2020 erhielt ich von Ihnen ein Schreiben mit dem Betreff "Jugendstadtratwahl 2020 - Kandidat*Innen gesucht!" vom 14.09.2020, verfasst von Frau Luisa vom Steeg.
Ich bitte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW um folgende Informationen bzgl. des Schreibens:
- eine Angabe der Kosten für den Druck sowie den Versand des o.g. Schreibens (falls von der Stadt Solingen selber gedruckt bitte ich um eine Angabe der geschätzte Kosten)
- eine Angabe der Anzahl der Empfänger des o.g. Schreibens
- eine Angabe darüber, wie bzw. nach welchen Kriterien die Empfänger des Schreibens ausgewählt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage bezieht sich auf ein Schreiben der Jugendförderung Solingen, welches am 14.09.2020 verfasst wurde. Da das Schreiben übermäßig voluminös und dazu auch noch in Farbe gedruckt war, stellte sich die Frage, wie viel dieses Mailing die Stadt Solingen gekostet hat. Das Ergebnis belegt eine Summe von ca. 11.319,96 €.
Anfrage erfolgreich
-
Datum19. September 2020
-
23. Oktober 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!