Ihr Schreiben vom 15.04.2021 / erhalten am 24.04.2021
in Ihrem Schreiben vom 15.04.2021 teilten Sie mir mit das die Geschäftsverteilungspläne des Jahres 2005 - 2010 bei Landgericht Arnsberg vorhanden sind . Die zweite Frage wofür diese noch benötigt werden haben Sie leider noch nicht beantwortet .
Das Landgericht Wuppertal ( Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ) sagt nun das nach Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung des Landes Nordrhein - Westfalen ( AufbewahrungsVO NRW ) und beträgt 10 Jahre . Betreffend der Geschäftsverteilungspläne für die Jahre 2005 - 2010 ist die Aufbewahrungsfrist mithin bereits abgelaufen . Nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentliches Archivgutes im Lande Nordrhein - Westfalen ( ArchivG NRW ) sind sämtliche Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem Landesarchiv anzubieten . Deshalb nun meine IFG NRW Anfrage liegen amtliche Informationen vor wann die Anbietung zum Landesarchiv erfolgt ist oder warum die Anbietung noch nicht erfolgt ist , also Einwände dagegensprechen .
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. April 2021
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28. Mai 2021
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