Ihr Umgang mit Bürgerdaten
1. Welche Speicherfristen gelten für die Daten von Anzeigenden?
2. Wie viele Datensätze von Bürgern haben Sie (über Jahre) als Anzeigen gespeichert, die diese Anzeigen dann konkret gar nicht/doch nicht gestellt haben?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage sind Datensätze, zu (angeblich) gestellten Anzeigen, die dem Bürger als gelöscht bestätigt wurden, noch in Ihrem System abrufbar?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage vergeben Sie für getrennt gestellte Anzeigen, die voneinander unabhängige Tatbestände zum Inhalt haben, keine eigenen Vorgangskennnummern, so dass diese nicht getrennt abrufbar sind?
5. Wie ist Ihre Praxis verschiedene Anzeigen nicht mit getrennten Vorgangsnummern zu speichern mit dem Datenschutz der Anzeigenden, dem Datenschutz der Beschuldigten und mit § 483 StPO zu vereinbaren?
6. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Gendiagnostikgesetz und dem BlnDSG zu vereinbaren, einen „Ermittlungsbericht“, in dem Namen, Anschrift, Geburtsdatum vertraulichste Gesundheitsdaten, Personalausweisdaten (Personalausweisnummer), Schwerbehindertendaten (Schwerbehindertennummer, Grad der Behinderung, Merkzeichen) genannt sind, (per Email) an Dritte zu versenden?
7. Auf welcher Rechtsgrundlage speichern Sie Ermittlungsakten, parallel zur Staatsanwaltschaft?
8. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) und mit § 483 StPO in Einklang zu bringen, dass Schwerbehindertendaten vom LKA Berlin, ohne Einverständnis der Betroffenen gespeichert und weiter versendet wurden, ohne (auf mehrfache Rückfrage) zu benennen für welchen Tatbestand diese (mit welcher Begründung) relevant sein sollen?
9. Bitte senden Sie folgende Geschäftsanweisungen: GA PPrStab Nr. 01/2010 über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz), GA LKA Nr. 03/2015 über die Anlage und Führung von Strafermittlungsakten und GA IR Nr. 01/2015 über die Bearbeitung von Beschwerden.
Ich gehe davon aus, dass die Zusendung für mich kostenlos erfolgt. Sollten aus Ihrer Sicht daran Zweifel bestehen, teilen Sie mir dies bitte vorab mit. So kann bei Bedarf auch mein berechtigtes Interesse klar belegt werden.
Sicher verstehen Sie, dass ich an dieser Stelle auf meinen Datenschutz wert lege. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Oktober 2017
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14. November 2017
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