Ihre Definition von Getrennterziehenden

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ihre Definition von Getrennterziehenden generell und, falls vorhanden, in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen

Definitionen von sog. Alleinerziehenden im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden und Alleinerziehen-Wollenden interessieren nicht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149387]
Datum
7. Juni 2019 19:22
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von Getrennterziehenden generell und, falls vorhanden, in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen Definitionen von sog. Alleinerziehenden im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden und Alleinerziehen-Wollenden interessieren nicht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Zufall, hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen un…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149387]
Datum
13. Juni 2019 09:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
48,6 KB
Sehr geehrter Herr Zufall, hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Ant…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149387]
Datum
13. Juni 2019 10:15
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Antwort und Hochschwelligkeitsdarstellung, nicht nur gegen den Wortlaut des IFG NRW, sondern nicht zuletzt auch in Verbindung mit der UN-Kinderrechtskonvention. Bitte orientieren Sie sich an gesetzeskonformen sowie kinderfreundlichen informationsfreiheitsgesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einfachen Informationen. Nun materiell zu Ihrem "Bescheid" und Verständnis vom Rechtsstaat. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG Bund kann gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG Bund schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. Und: "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Mein Name ist Rainer Zufall und ich habe rein zufällig meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Was Sie mit Ihren Transparenzverständnissen generell und mit der Ausforschung von Namen von Antragstellenden, Strohleuten und potenziell auch von Kindern, die nach der UN-Kinderrechtskonvention auch gleichberechtigt das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen haben, andeuten wollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Für alle Fälle: Ich bin bereit, über meinen Strohmann (s. Rechtssprechung), mich identifizieren zu lassen und Kosten nach Voranschlag ggf. zu begleichen, falls Sie der Öffentlichkeit die Informationen im arkanen Bereich der Bundestagsverwaltung vorenthalten wollen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, analog auch auf Länderebenen, z. B. für IFG NRW LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG zulässig ist, wurde neben Bundesebene auch für einzelne Bundesländer die Frage hinreichend geklärt, so z. B. für IFG NRW im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Vertreten Sie im Auftrag eine andere Rechtsauffassung als der Gesetzgeber? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 149387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> wie bekannt, endet heute die gesetzliche Monatsfrist für die pflicht- und fr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149387]
Datum
8. Juli 2019 16:08
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie bekannt, endet heute die gesetzliche Monatsfrist für die pflicht- und fristgemäße Beantwortung der einfachen Informationsfreiheitsanfrage. Ich schalte anschließend die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hinzu. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 149387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ihre Definition von Getrennterziehenden“ [#149387] [#149387]
Datum
9. Juli 2019 12:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149387 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach 1 Monat die einfache Anfrage nicht beantwortet worden ist und zudem anlasslos personenbezogene Daten prophylaktisch abgefragt werden, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich ano- und pseudonyme Anfragen vorgesehen hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 149387.pdf - 2019-06-13_1-Datenschutzhinweise.pdf - 2019-06-13_1-Eingangsbesttigung141-2019.pdf Anfragenr: 149387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0612 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Ihre Definition von Getrennterziehenden« [#149387] [#149387] # 15-736/001 II#0612
Datum
11. Juli 2019 15:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
373,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0612 Sehr geehrter Herr Zufall, angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 25-736/001 II#0612
Datum
14. Februar 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen