Ihre erreichte Klimaneutralität 2023
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 (2) des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Ministerien bis 2023 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf die 2023 zu erreichende Klimaneutralität.
Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Antwort verspätet
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Datum19. März 2024
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23. April 2024
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