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Ihre EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE"

Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt.

Im Rahmen dieser Spezialregelung haben die Landesrundfunkanstalten, ZDF und DeutschlandRadio beim EUIPO - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" in 27 Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen und nutzen diese Marke, um eigene Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

Ihre Kunden rund um den Rundfunkbeitrag erreichen Sie unter der EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE".

Welche Marken benutzen Sie noch, um ihre Kunden rund um den Rundfunkbeitrag zu erreichen, oder ist es die einzige Marke?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" [#199666]
Datum
6. Oktober 2020 22:07
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt. Im Rahmen dieser Spezialregelung haben die Landesrundfunkanstalten, ZDF und DeutschlandRadio beim EUIPO - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" in 27 Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen und nutzen diese Marke, um eigene Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Ihre Kunden rund um den Rundfunkbeitrag erreichen Sie unter der EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE". Welche Marken benutzen Sie noch, um ihre Kunden rund um den Rundfunkbeitrag zu erreichen, oder ist es die einzige Marke?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 199666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199666/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail an den Hessischen Rundfunk. Ich habe Ihr An…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: Ihre EU-Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" [#199666]
Datum
7. Oktober 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail an den Hessischen Rundfunk. Ich habe Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Hessischer Rundfunk AdöR
Ihre Anfrage vom 06.10.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail mit dem Betreff …
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.10.2020
Datum
20. Oktober 2020 08:46
Status
image001.gif
2,0 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail mit dem Betreff - Ihre EU-Wortmarke "Beitragsservice" -. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine Bearbeitung Ihres Anliegens die eindeutige Zuordnung zu Ihrem Beitragskontos notwendig ist. Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift. Beides war Ihrer Mitteilung leider nicht zu entnehmen. Zu Ihrer Information: E-Mails, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Aus diesem Grund wird Ihre E-Mail vom 06.10.2020 gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.