Ihre Marke auf Verwaltungsakten
ihre Marken, z.B. EU-Marke "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", sind auf Verwaltungsakten "Festsetzungsbescheid" und "Widerspruchsbescheid" angebracht.
Nach Markengesetz dienen Marken dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Bitte geben Sie Informationen über ihre Konkurrenten, die in Konkurrenz zu ihnen stehen und die ebenfalls Verwaltungsakte "Festsetzungsbescheid" und "Widerspruchsbescheid" erstellen. Schließlich werden nicht ohne Grund ihre Marken auf Verwaltungsakten angebracht, damit jeder erkennt, dass Verwaltungsakten von ihnen und nicht von der Konkurrenz stammen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Februar 2018
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20. März 2018
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