Ihre Pressemeldung "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft"

Bitte übersenden Sie uns die Datenbasis, auf der diese Aussage getroffen wurde. Diese Aussage entspricht nachweislich nicht der aktuellen Situation. Daher möchten wir, der Verein Saar21 Downsyndrom Saarland e.V., uns einen Eindruck verschaffen, welche Daten in diese Einschätzung eingeflossen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Christian Schütz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersend…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
Christian Schütz
Betreff
Ihre Pressemeldung "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft" [#217882]
Datum
9. April 2021 15:43
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie uns die Datenbasis, auf der diese Aussage getroffen wurde. Diese Aussage entspricht nachweislich nicht der aktuellen Situation. Daher möchten wir, der Verein Saar21 Downsyndrom Saarland e.V., uns einen Eindruck verschaffen, welche Daten in diese Einschätzung eingeflossen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz Anfragenr: 217882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217882/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr geehrter Herr Schütz, nach Rücksprache mit der Fachabteilung kann ich Ihnen mitteilen, dass die in der Press…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Ihre Pressemeldung "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft" [#217882]
Datum
14. April 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schütz, nach Rücksprache mit der Fachabteilung kann ich Ihnen mitteilen, dass die in der Pressemeldung gemeldete Zahl von 6.641 Personen, die Zahl derer widerspiegelt, die eine Erstimpfung im Zuge des Impfangebots durch die mobilen Impfteams (MIT) erhalten haben, gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und entweder in einer besonderen Wohnform leben, oder aber selbstständig Leben (ambulant betreut) und in Verbindung mit externen tagesstrukturierenden Maßnahmen (Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten, Tagezentren und ambulant tagesstrukturierende Maßnahmen) Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Daten der geimpften Personen, sowohl Leistungsberechtigte als auch Mitarbeitende, aus dem ambulanten Bereich mit externer Tagesstrukturierung wurden aus den uns von den Leistungserbringern zugelieferten statistischen Abfragen entnommen bzw. wurden die Daten der geimpften Personen aus den besonderen Wohnformen aus internen Unterlagen verwendet. Die Anzahl der erstmalig geimpften Personen (6.641) ergibt sich wie folgt: Leistungsberechtigte (ambulant) mit externer Tagesstruktur und Mitarbeitende: 3.789 Impfungen, hiervon 2.578 Leistungsberechtigte und 1.211 Mitarbeitende. Leistungsberechtigte in "Besonderen Wohnformen" und Mitarbeitende: 2.852 Impfungen, hiervon 1.701 Leistungsberechtigte und 1.151 Mitarbeitende. Insgesamt: 6.641 geimpfte Personen, die Eingliederungshilfe bekommen oder in o. g. Einrichtungen tätig sind, einen Anspruch auf priorisierte Impfung gem. CoronaImpfV haben, eine Impfung erhalten wollten sowie das Angebot zur Impfung durch die mobilen Impfteams erhalten haben. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Schütz
Sehr << Anrede >> zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die schnelle Rückmeldung bedanken. Gleichzeiti…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
Christian Schütz
Betreff
AW: Ihre Pressemeldung "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft" [#217882]
Datum
14. April 2021 11:59
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die schnelle Rückmeldung bedanken. Gleichzeitig möchte ich im Namen des Verein Saar21 Downsyndrom Saarland e.V. um Richtigstellung bitten. Nachdem ich Ihre Nachricht zur Kenntnis genommen habe, muss ich feststellen, dass die Pressemitteilung aus meiner Sicht schlicht falsch oder zumindest bewusst irreführend ist. Hier sehe ich dringend Korrekturbedarf. Die Überschrift der noch immer auf der Internetseite https://www.saarland.de/msgff/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_node.html zu findenden Mitteilung lautet: "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft". Darüber hinaus lautet der erste Satz sehr eindeutig: "Das Saarland ist das erste Bundesland indem bereits alle Menschen mit Behinderungen, ...:". Diese beiden Formulierungen implizieren eindeutig einen Bezug auf ALLE Menschen mit einer Behinderung. Eine Einschränkung nach den von Ihnen angeführten Kriterien findet in dieser Mitteilung lediglich in einem Nebensatz statt. Dies ist aus meiner Sicht nicht geeignet um dem Leser, der mit den Begrifflichkeiten in aller Regel nicht so vertraut ist wie ein Betroffener, die geringe Bedeutung der Zahl in der Gesamtheit der impfberechtigten Menschen mit Handicap zu verdeutlichen. Vielmehr ist die Meldung geeignet ein irreführendes Bild über die aktuell noch sehr schwierige Situation bei den Impfungen bundesweit zu zeichnen. Das dabei ein sehr positives Licht auf Ihr eigenes Ministerium fällt, ist dabei sicherlich ein gewünschter Nebeneffekt. Auf Grundlage Ihrer Rückmeldung und der aus der Gestaltung der Pressemitteilung entstandenen Verwirrung, möchte ich Sie im Namen des Verein Saar21 Downsyndrom Saarland e.V. und aller betroffener Menschen, die trotz Priorisierung nicht zu den von Ihnen eingeschlossenen Gruppen zählen und damit noch immer auf ihre Impfung warten müssen auffordern, die Mitteilung "Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Wohnungslose im Saarland bereits erstmalig geimpft" vom 07.04.2021 nachträglich mit eine Richtigstellung zu versehen und eine korrigierte Version an die Presse zu übersenden. Ich gehe davon aus, dass Sie mir zeitnah mitteilen, wann mit einer solchen Mitteilung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz im Namen des Vorstand von Saar21 Downsyndrom Saarland e.V. Anfragenr: 217882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217882/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >>