Ihre Stel­lung­nah­me zum The­ma "Post-Vac-Syn­drom" nach CO­VID-19-Imp­fung vom 19.05.2023, Teil 2

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

8.) In o.g. Veröffentlichung schreiben Sie:
"Somit werden solche Verdachtsfälle extrem selten im zeitlichen Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen berichtet."
Frage: Wie genau ist "Verdachtsfall" definiert und wie wurde statistisch / wissenschaftlich sichergestellt, dass bias, underreporting, misreporting oder anderen Störeinflüsse bei diesen Verdachtsfälle berücksichtigt wurden. Überlassen Sie mir die dazu konkret durchgeführten statistischen Vorarbeiten, sofern vorhanden.

9.)
Sie schreiben: "Auf Grund der im Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden Information zu Meldungen von Verdachtsfällen mit Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden (siehe Auswahl der MedDRA PTs) aus Deutschland ergibt sich kein Risikosignal für das Auftreten dieser Beschwerden nach einer Impfung mit einem bestimmten COVID-19-Impfstoffprodukt."
Fragen: Wie wurde statistisch / wissenschaftlich sichergestellt, dass die "Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden" durch die von Ihnen genutzten MedDRA PTs statistische valide abgebildet werden können?
Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten statistischen Überlegungen, Vorarbeiten, Informationen, sofern vorhanden.

10.) Sie behaupten ferner: "Darüber hinaus gibt es keinen medizinisch plausiblen Hinweis auf einen direkten, ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der obengenannten Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden und einer COVID-19-Impfung."
Frage: Wer zeichnet für diese Aussage bei Ihnen auf Basis welcher Analysen verantwortlich bzw. wer hat die Analyse dazu angefertigt? Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten (statistische/wissenschaftliche) Überlegungen, Vorarbeiten, insbesondere die zu dieser Behauptung führende wissenschaftliche Literaturauswertung und weitere konkrete VorgangsInformationen, sofern vorhanden.

Für die vorgenannten Anfragen sind nur die konkreten in diesem Zusammenhang angefertigten Arbeiten bzw. Korrespondenzen und Informationen vorzulegen. Es ist selbstverständlich nicht die Gesamtheit der bei PEI vorhandenen Informationen gemeint. Sollten die o.g. von Ihnen getroffenen Aussagen ohne weitere Vorarbeiten erfolgt sein, so teilen Sie mir dies bitte mit. Bitte teilen Sie mir dann jedoch ggf. mit, welche Mitarbeiter bzw. welche Ressorts die Aussage verfasst haben und vertreten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 8.) In o.g. Veröffentlichung schreibe…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Stel­lung­nah­me zum The­ma "Post-Vac-Syn­drom" nach CO­VID-19-Imp­fung vom 19.05.2023, Teil 2 [#285618]
Datum
6. August 2023 22:34
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
8.) In o.g. Veröffentlichung schreiben Sie: "Somit werden solche Verdachtsfälle extrem selten im zeitlichen Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen berichtet." Frage: Wie genau ist "Verdachtsfall" definiert und wie wurde statistisch / wissenschaftlich sichergestellt, dass bias, underreporting, misreporting oder anderen Störeinflüsse bei diesen Verdachtsfälle berücksichtigt wurden. Überlassen Sie mir die dazu konkret durchgeführten statistischen Vorarbeiten, sofern vorhanden. 9.) Sie schreiben: "Auf Grund der im Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden Information zu Meldungen von Verdachtsfällen mit Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden (siehe Auswahl der MedDRA PTs) aus Deutschland ergibt sich kein Risikosignal für das Auftreten dieser Beschwerden nach einer Impfung mit einem bestimmten COVID-19-Impfstoffprodukt." Fragen: Wie wurde statistisch / wissenschaftlich sichergestellt, dass die "Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden" durch die von Ihnen genutzten MedDRA PTs statistische valide abgebildet werden können? Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten statistischen Überlegungen, Vorarbeiten, Informationen, sofern vorhanden. 10.) Sie behaupten ferner: "Darüber hinaus gibt es keinen medizinisch plausiblen Hinweis auf einen direkten, ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der obengenannten Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden und einer COVID-19-Impfung." Frage: Wer zeichnet für diese Aussage bei Ihnen auf Basis welcher Analysen verantwortlich bzw. wer hat die Analyse dazu angefertigt? Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten (statistische/wissenschaftliche) Überlegungen, Vorarbeiten, insbesondere die zu dieser Behauptung führende wissenschaftliche Literaturauswertung und weitere konkrete VorgangsInformationen, sofern vorhanden. Für die vorgenannten Anfragen sind nur die konkreten in diesem Zusammenhang angefertigten Arbeiten bzw. Korrespondenzen und Informationen vorzulegen. Es ist selbstverständlich nicht die Gesamtheit der bei PEI vorhandenen Informationen gemeint. Sollten die o.g. von Ihnen getroffenen Aussagen ohne weitere Vorarbeiten erfolgt sein, so teilen Sie mir dies bitte mit. Bitte teilen Sie mir dann jedoch ggf. mit, welche Mitarbeiter bzw. welche Ressorts die Aussage verfasst haben und vertreten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ihre Stel­lung­nah­me zum The­ma "Post-Vac-Syn­drom" nach CO­VID-19-Imp­fung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618]
Datum
10. September 2023 23:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285618/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 285618.pdf Anfragenr: 285618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285618/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, ob die Pflichtige inzwischen auf Ihre Vermittlung reagiert hat und ob abzuse…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ihre Stel­lung­nah­me zum The­ma "Post-Vac-Syn­drom" nach CO­VID-19-Imp­fung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618] # IFG-721/006 II#0638 [#285618]
Datum
7. Oktober 2023 15:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, ob die Pflichtige inzwischen auf Ihre Vermittlung reagiert hat und ob abzusehen ist, dass die von mir beantragten Informationen bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen, Guevara << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285618/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung vom…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618] # IFG-721/006 II#0638
Datum
29. Januar 2024 14:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
9668-2024schreibenanpetent.pdf
143,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0638 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618] # IFG-721/006 II#0638 [#285618]
Datum
21. März 2024 14:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe von der Pflichtigen, wie Sie hier im System von Frag den Staat sicherlich nachvollziehen konnten, bis zum heutigen Tage keine zur o.g. Anfrage gehörige Stellungnahme auf Ihre Vermittlungsbemühung erhalten, insbesondere liegt mir vom 24.01.2024 kein Schreiben vor. Der Vorgang ist also bisher leider nicht erledigt. Könnten Sie die Pflichtige daher bitten, mir die Auskunft per E-Mail zuzusenden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das PEI „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVI…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das PEI „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID19-Impfung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618] # IFG-721/006 II#0638 [#285618]
Datum
22. März 2024 13:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für die Klarstellung zur gestrigen Nachfrage. Bei der Durchsicht des Schreibens der Pflichtigen habe ich festgestellt, dass die Anfrage noch nicht vollständig beantwortet wurde, als von mit konkrete Unterlagen aus dem Hause der Pflichtigen beantragt wurden. Zur Frage Nr. 10 wurde beantragt: - "Wer zeichnet für diese Aussage bei Ihnen auf Basis welcher Analysen verantwortlich bzw. wer hat die Analyse dazu angefertigt?" - "Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten (statistische/wissenschaftliche) Überlegungen, Vorarbeiten, insbesondere die zu dieser Behauptung führende wissenschaftliche Literaturauswertung und weitere konkrete Vorgangsinformationen, sofern vorhanden." Hierauf hat die Pflichtige keine Unterlagen vorgelegt, die Grundlage ihrer verwaltungsrechtlichen Entscheidung dienen. Dem Auskunftsanspruch unterfällt jedoch jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Lediglich Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu (§ 2 IFG). Es ist nicht anzunehmen, dass eine Bundesbehörde eine Verwaltungsentscheidung von großer Tragweite und Aufmerksamkeit trifft, ohne entsprechende interne Korrespondenz oder die Entscheidung belegende Unterlagen dazu zu besitzen. Sollte die Pflichtige dennoch der Auffassung sein, keine weiteren auskunftsfähigen Informationen im Sinne des § 2 IFG zu dieser Frage zu besitzen, so möge sie dies bitte schriftlich zum Abschluss der Sache mitteilen. Um Ihre Vermittlung zur umgehenden Vorlage der Informationen wird folglich nochmals freundlich gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285618/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ihre Stellungnahme zum Thema "Post-Vac-Syndrom" nach COVID-19-Impfung vom 19.05.2023, Teil 2“ [#285618] # IFG-721/006 II#0638 [#285618]
Datum
28. März 2024 16:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meine Frage an die Pflichtige lautet: "10.) Sie behaupten ferner: "Darüber hinaus gibt es keinen medizinisch plausiblen Hinweis auf einen direkten, ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten der obengenannten Long-/Post-COVID-ähnlichen Beschwerden und einer COVID-19-Impfung." Frage: Wer zeichnet für diese Aussage bei Ihnen auf Basis welcher Analysen verantwortlich bzw. wer hat die Analyse dazu angefertigt? Überlassen Sie mir bitte die dazu konkret durchgeführten (statistische/wissenschaftliche) Überlegungen, Vorarbeiten, insbesondere die zu dieser Behauptung führende wissenschaftliche Literaturauswertung und weitere konkrete Vorgangsinformationen, sofern vorhanden. hat die Pflichtige wie folgt geantwortet: "Zu Frage 10: Servicehalber (siehe I.) teilen wir Ihnen mit dass der Begriff „Post-Vac“ nach Übereinkunft nicht nur im EWR, sondern auch nach internationaler Übereinkunft keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung darstellt und keiner eindeutigen Falldefinition für die Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung eines Impfstoffs unterliegt. Beispielsweise haben Finsterer und Scorza den Begriff „Long /Post-COVID Vaccination Syndrome“ basierend auf wenigen Einzelfällen geprägt, der jedoch ebenfalls nicht definiert ist und keinen Code in der international für Zwecke der Pharmakovigilanz verwendeten MedDRA-Terminologie hat. Finsterer J, Scorza FA: A retrospective analysis of clinically confirmed long post-COVID vaccination syndrome. J.Clin Transl Res.. 2022:8(6):506-508 J Clin Transl Res. 2022 Dec 29; 8(6): 506–508 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9706319/ (s. I)" In dieser Antwort sind die von mir beantragten Informationen - konkret durchgeführten (statistische/wissenschaftliche) Überlegungen - Vorarbeiten - insbesondere die zu dieser Behauptung führende wissenschaftliche Literaturauswertung und - weitere konkrete Vorgangsinformationen nicht enthalten. Es wurde auch nicht mitgeteilt, dass solche Informationen, zu Frage 10 gehörig, nicht vorhanden seien. Insoweit ist die IFG-Anfrage -- zumindest in diesem Unterpunkt -- noch nicht ordnungsgemäß beantwortet, weswegen ich Sie nochmals ersuchen würde, die Pflichtige zu einer abschließenden Stellungnahme zu Punkt 10 aufzufordern, die entweder die begehrten Informationen enthält oder die schriftliche Bestätigung das diese dort nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 285618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285618/