Ihre TRI Ersatzzugverkehre

Es wurden in NRW in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2022 viele Ersatzzugleistungen durch TRI (Train Rental GmbH) und Centralbahn wegen der Insolvenz Abellios und deren Betriebsübergang durchgeführt.

Hierzu habe ich fünf Fragen und bitte um Antwort.

Hierbei wurden RB 40 (Essen-Hagen) und RE 11 (Essen-Kassel) durch TRI bedient. Centralbahn bediente parallel zu TRI den RE 11. Centralbahn benutzte hierfür Wagenmaterial
"Doppelstockwagen DB Gebrauchtzug" und anscheinend Personal von DB Regio.

Warum erfolgte eine Bestellung also über "Umwege" und nicht direkt bei DB Regio (Kostenersparnis bei Direktbestellung)?

TRI betrieb alle Verbindungen anscheinend mit eigenem Wagenmaterial, alten Schnellzugwagen und Nahverkehrswagen.
Auf der Linie RE 11 (bis zu 2 3/4 Stunden Fahrzeit!) wurde mindestens drei Mal von mir in TRI-Zügen festgestellt, dass in jeweils mindestens einem Wagen KEINE Heizung funktionierte, neben den sowieso bereits vorhandenen Komfortmängeln wie fehlende Steckdosen und W-Lan durch den Ersatzverkehr.

Wieso wurde es geduldet, dass ein Ersatzverkehr IM WINTER ohne funktionierende
Heizung, was aus meiner Sicht ein MINDESTMAß an Komfort in einem Zug im Winter ist, durchgeführt wird?
Warum wurde nicht wieder auf Gebraucht-Fahrzeuge von DB Regio (analog zu Centralbahn) zurückgegriffen, die wenigstens eine Klimaanlage und teilweise Steckdosen bieten (sowie einen deutlich besseren Einstiegsbereich, der nicht so hoch wie der der TRI Fahrzeuge liegt)?

Letzte Fragen:
Als Beispiel: DB Regio-Kontrolleure (auch uniformierte) besitzen alle einen sogenannten
Prüferausweis.
Hieran kann man Fahrscheinkontrollberechtigte Personen in Zügen DB Regios im
Zweifelsfall eindeutig erkennen.

Das Zugpersonal von TRI fuhr ohne Uniform und ohne Ausstattung zur Fahrscheinprüfung
oder offensichtlichen Prüferausweisen in den Zügen mit. (Keine erkennbare Kontrollberechtigung)
Ich wurde bei einer Fahrt von einem TRI-Mitarbeiter in zivil und ohne Kontrollgeräte oder Prüferausweis auf meinen Fahrschein hin kontrolliert, in der RB 40.
Laut Verkehrsverbund Rhein-Ruhr waren diese Mitarbeiter zur Fahrscheinkontrolle berechtigt,
somit zwangsläufig auch zum Fahrscheinverkauf. (Im Zweifelsfall nur Fahrpreisnacherhebung). TRI widersprach dem nicht, bestätigte dies jedoch auch nicht.
Es wäre unlogisch Fahrscheine zu kontrollieren, wenn man keine
Fahrpreisnacherhebungen (Fahrscheinverkauf mit Bußgeld 60€) ausstellt.

Nach den EU-Verordnungen für den Bahnverkehr sind Eisenbahn-Unternehmen
verpflichtet über Dienstleistungen im Zug zu informieren und auf Beschwerden und Anfragen zu jenen binnen 1 Monats zu reagieren.
Fahrscheinerwerb (wozu auch Fahrpreisnacherhebung zählt) ist eine explizit aufgelistete solche Dienstleistung gemäß EU-Verodnung 1371/2007.

Ich erhielt keine konkrete Antwort auf meine Frage an TRI, wer in dessen Zügen zur Fahrscheinkontrolle berechtigt sei und warum jene keine Kontrollgeräte bei sich trugen.
Auch auf meine Beschwerde bezüglich dieses Umstandes wurde seit über einem Monat gar nicht mehr reagiert, trotz wiederholter Nachfragen, welche auch an die
Geschäftsführung gingen.

Aus meiner Sicht hat das Unternehmen TRI somit die wesentlichen Grundpflichten im EU-Bahnverkehr verletzt.

Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft das Eisenbahnunternehmen TRI seinen grundlegenden Verpflichtungen im Bahnverkehr bei einem öffentlich-bestellten Auftrag (gemäß EU-Verordnung 1371/2007) bezüglich Informationen zu Dienstleistungen und
Beschwerdebearbeitung hierüber nachkommt?

Wie wird für die Zukunft sichergestellt, dass bundesweit ein Reisender in einem öffentlich-bestellten Nahverkehrszug (Ersatz- oder Regelzug) sofort erkennen kann, ob eine Person zur Fahrscheinkontrolle
berechtigt, befähigt und dafür ausreichend ausgestattet ist,
und nicht im Zweifelsfall von einer unberechtigten Person kontrolliert wird?

Vielen Dank.

Diese Anfrage geht parallel an alle drei Besteller NVV, NWl und VRR.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
Jens Peter Fey
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248759]
Datum
11. Mai 2022 13:05
An
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wurden in NRW in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2022 viele Ersatzzugleistungen durch TRI (Train Rental GmbH) und Centralbahn wegen der Insolvenz Abellios und deren Betriebsübergang durchgeführt. Hierzu habe ich fünf Fragen und bitte um Antwort. Hierbei wurden RB 40 (Essen-Hagen) und RE 11 (Essen-Kassel) durch TRI bedient. Centralbahn bediente parallel zu TRI den RE 11. Centralbahn benutzte hierfür Wagenmaterial "Doppelstockwagen DB Gebrauchtzug" und anscheinend Personal von DB Regio. Warum erfolgte eine Bestellung also über "Umwege" und nicht direkt bei DB Regio (Kostenersparnis bei Direktbestellung)? TRI betrieb alle Verbindungen anscheinend mit eigenem Wagenmaterial, alten Schnellzugwagen und Nahverkehrswagen. Auf der Linie RE 11 (bis zu 2 3/4 Stunden Fahrzeit!) wurde mindestens drei Mal von mir in TRI-Zügen festgestellt, dass in jeweils mindestens einem Wagen KEINE Heizung funktionierte, neben den sowieso bereits vorhandenen Komfortmängeln wie fehlende Steckdosen und W-Lan durch den Ersatzverkehr. Wieso wurde es geduldet, dass ein Ersatzverkehr IM WINTER ohne funktionierende Heizung, was aus meiner Sicht ein MINDESTMAß an Komfort in einem Zug im Winter ist, durchgeführt wird? Warum wurde nicht wieder auf Gebraucht-Fahrzeuge von DB Regio (analog zu Centralbahn) zurückgegriffen, die wenigstens eine Klimaanlage und teilweise Steckdosen bieten (sowie einen deutlich besseren Einstiegsbereich, der nicht so hoch wie der der TRI Fahrzeuge liegt)? Letzte Fragen: Als Beispiel: DB Regio-Kontrolleure (auch uniformierte) besitzen alle einen sogenannten Prüferausweis. Hieran kann man Fahrscheinkontrollberechtigte Personen in Zügen DB Regios im Zweifelsfall eindeutig erkennen. Das Zugpersonal von TRI fuhr ohne Uniform und ohne Ausstattung zur Fahrscheinprüfung oder offensichtlichen Prüferausweisen in den Zügen mit. (Keine erkennbare Kontrollberechtigung) Ich wurde bei einer Fahrt von einem TRI-Mitarbeiter in zivil und ohne Kontrollgeräte oder Prüferausweis auf meinen Fahrschein hin kontrolliert, in der RB 40. Laut Verkehrsverbund Rhein-Ruhr waren diese Mitarbeiter zur Fahrscheinkontrolle berechtigt, somit zwangsläufig auch zum Fahrscheinverkauf. (Im Zweifelsfall nur Fahrpreisnacherhebung). TRI widersprach dem nicht, bestätigte dies jedoch auch nicht. Es wäre unlogisch Fahrscheine zu kontrollieren, wenn man keine Fahrpreisnacherhebungen (Fahrscheinverkauf mit Bußgeld 60€) ausstellt. Nach den EU-Verordnungen für den Bahnverkehr sind Eisenbahn-Unternehmen verpflichtet über Dienstleistungen im Zug zu informieren und auf Beschwerden und Anfragen zu jenen binnen 1 Monats zu reagieren. Fahrscheinerwerb (wozu auch Fahrpreisnacherhebung zählt) ist eine explizit aufgelistete solche Dienstleistung gemäß EU-Verodnung 1371/2007. Ich erhielt keine konkrete Antwort auf meine Frage an TRI, wer in dessen Zügen zur Fahrscheinkontrolle berechtigt sei und warum jene keine Kontrollgeräte bei sich trugen. Auch auf meine Beschwerde bezüglich dieses Umstandes wurde seit über einem Monat gar nicht mehr reagiert, trotz wiederholter Nachfragen, welche auch an die Geschäftsführung gingen. Aus meiner Sicht hat das Unternehmen TRI somit die wesentlichen Grundpflichten im EU-Bahnverkehr verletzt. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft das Eisenbahnunternehmen TRI seinen grundlegenden Verpflichtungen im Bahnverkehr bei einem öffentlich-bestellten Auftrag (gemäß EU-Verordnung 1371/2007) bezüglich Informationen zu Dienstleistungen und Beschwerdebearbeitung hierüber nachkommt? Wie wird für die Zukunft sichergestellt, dass bundesweit ein Reisender in einem öffentlich-bestellten Nahverkehrszug (Ersatz- oder Regelzug) sofort erkennen kann, ob eine Person zur Fahrscheinkontrolle berechtigt, befähigt und dafür ausreichend ausgestattet ist, und nicht im Zweifelsfall von einer unberechtigten Person kontrolliert wird? Vielen Dank. Diese Anfrage geht parallel an alle drei Besteller NVV, NWl und VRR.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 248759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248759/
Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey

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