Ihre Verkehrsmessung an der Paradiesstraße Nr. 14, 33129 Delbrück-Boke vom 06.06.2023 ~17H30

- die Auswertung ihrer Verkehrsmessung an der Paradiesstraße Nr. 14, 33129 Delbrück-Boke vom 06.06.2023 ~17H30 mit Angaben zur Anzahl und Höhe der Verkehrsverstöße sowie Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder,
- das Messaufbauprotokoll zur o.g. Messung,
- das letzte Eichprotokoll für das verwendete Messgerät.

Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen:
1. Auf welche Rechtsgrundlage gründet sich ihre Verkehrsmessung?

2. Falls zutreffend, auf welche Langzeitverkehrsmessung gründet sich ihre Verkehrsmessung?

3. Falls zutreffend, sind Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, die Langzeitverkehrsmessung auf Plausibilität zu prüfen?

4. Warum messen Sie nicht 100m weiter auf Höhe der Grundschule und des Kindergartens?

5. Wie viel Umsatz macht die Stadt Paderborn mit dieser Art von Verkehrsmessung?

6. Erhalten ihre Mitarbeiter Provisionen oder anderweitige Vergünstigungen für eine erfolgreiche Verkehrsmessung?

Zum besseren Verständnis:
Die Paradiesstraße Nr. 14 ist eine kürzlich an dieser Hauptverkehrsstraße gebaute Senioren-Residenz.
Nach Fertigstellung wurde dort auf ~30m eine 30km/h Beschränkung ausgeschildert.
Das ist im Übrigen exakt die gleiche Konstruktion, die man an der Neuhäuser Straße Nr. 142, 33102 Paderborn findet, wo die Stadt Paderborn regelmäßig Verkehrsmessungen durchführt.
Der silberne VW Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen PB-GJ-646 ist eindeutig ihrer Behörde zuzuordnen.

Ergebnis der Anfrage

Das Straßenverkehrsamt Paderborn machte mit dieser Messung einen Umsatz von 1150EUR.

Es wurde keine Geschwindigkeitsübertretung über 45km/h erfasst.

Nach Angaben im Messprotokoll wurde der Grenzwert auf 40 km/h eingestellt, was den Angaben zum verhängten Ordnungsgeld widerspricht. Nach zweimaliger Nachfrage wurde die Information genannt, dass ab diesem Grenzwert ein Fotobeweis gespeichert wird.
48% der Einnahmen entfallen auf Geschwindigkeitsübertretungen bis 10km/h (40km/h), 52% auf 10-15km/h (40-45km/h) innerorts.

Der angegebene Abstand zum Verkehrsschild beträgt 100m , 14% mehr als im Messaufbau angegeben.
Das Verkehrsschild ist in Fahrtrichtung rechts zwischen Allee-Bäumen angebracht.

Es besteht der Eindruck einer zum Zwecke der finanziellen Bereicherung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung.
Bereits 2017 gab es in Sachen https://fragdenstaat.de/a/25911 einen Fall von Urkundenfälschung in Verbindung mit einer rechtswidrigen Geschwindigkeitsmessung durch diese Behörde.
Als Folge davon scheint man sich auf Orte zu fokussieren, die solche Exploits vermeiden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Verkehrsmessung an der Paradiesstraße Nr. 14, 33129 Delbrück-Boke vom 06.06.2023 ~17H30 [#280626]
Datum
6. Juni 2023 18:40
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Auswertung ihrer Verkehrsmessung an der Paradiesstraße Nr. 14, 33129 Delbrück-Boke vom 06.06.2023 ~17H30 mit Angaben zur Anzahl und Höhe der Verkehrsverstöße sowie Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder, - das Messaufbauprotokoll zur o.g. Messung, - das letzte Eichprotokoll für das verwendete Messgerät. Bitte beantworten Sie dazu noch folgende Fragen: 1. Auf welche Rechtsgrundlage gründet sich ihre Verkehrsmessung? 2. Falls zutreffend, auf welche Langzeitverkehrsmessung gründet sich ihre Verkehrsmessung? 3. Falls zutreffend, sind Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, die Langzeitverkehrsmessung auf Plausibilität zu prüfen? 4. Warum messen Sie nicht 100m weiter auf Höhe der Grundschule und des Kindergartens? 5. Wie viel Umsatz macht die Stadt Paderborn mit dieser Art von Verkehrsmessung? 6. Erhalten ihre Mitarbeiter Provisionen oder anderweitige Vergünstigungen für eine erfolgreiche Verkehrsmessung? Zum besseren Verständnis: Die Paradiesstraße Nr. 14 ist eine kürzlich an dieser Hauptverkehrsstraße gebaute Senioren-Residenz. Nach Fertigstellung wurde dort auf ~30m eine 30km/h Beschränkung ausgeschildert. Das ist im Übrigen exakt die gleiche Konstruktion, die man an der Neuhäuser Straße Nr. 142, 33102 Paderborn findet, wo die Stadt Paderborn regelmäßig Verkehrsmessungen durchführt. Der silberne VW Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen PB-GJ-646 ist eindeutig ihrer Behörde zuzuordnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280626/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Straßenverkehrsamt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie erhalten Rückmeldung, wenn die Auswer…
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
WG: Ihre Verkehrsmessung an der Paradiesstraße Nr. 14, 33129 Delbrück-Boke vom 06.06.2023 ~17H30 [#280626]
Datum
7. Juni 2023 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie erhalten Rückmeldung, wenn die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung vorliegt.
Straßenverkehrsamt Paderborn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antr…
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023
Datum
19. Juni 2023 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 beantworte ich wie folgt: Die Auswertung der Verkehrsmessung vom 06.06.2023 (16:29 - 18:50 Uhr): (vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz) Pkw und sonstige Fahrzeuge unter 3,5 t bis 10 km/h 17 Verstöße Verwarnungsgeld von 30,00 EUR 11 - 15 km/h 12 Verstöße Verwarnungsgeld von 50,00 EUR Fahrzeug über 3.5 t bis 10 km/h 1 Verstoß Verwarnungsgeld von 40,00 EUR In der Anlage finden Sie das Messprotokoll. Die darin enthaltenen persönlichen Daten des Messtechnikers wurden zum Schutze seiner Persönlichkeit geschwärzt. Das Eichprotokoll habe ich ebenfalls als Anlage beigefügt. Zudem beantworte ich Ihnen Ihre gestellten Fragen wie folgt: zu 1: § 48 Abs. 2 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) zu 2 (und 3): Eine Langzeitmessung ist nicht erfolgt, da sich die Messstelle in unmittelbarer Nähe des Pflegeheims befindet. Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist u.a. die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus, insbesondere zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern vor schweren Unfallfolgen. Geschwindigkeitsmessungen werden daher an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern und besonders schutzwürdigen Personen wie Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, durchgeführt, da hier eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. zu 4: Die Örtlichkeit wurde bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen überprüft. Nicht überall ermöglichen die technische Ausstattung und die örtlichen Gegebenheiten die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen. zu 5: Auskünfte über die Einnahmen der Stadt Paderborn holen Sie bitte dort ein. Beim Kreis Paderborn wird keine Statistik darüber geführt, welche Einnahmen (Verwarnungs- und Bußgelder) aus Messungen vor Senioren-/Pflegeheimen sowie Kindergärten und Schulen resultieren. Es gibt nur eine Gesamtstatistik hinsichtlich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. zu 6: Selbstverständlich erhalten die Mitarbeitenden der Geschwindigkeitsüberwachung keinerlei "erfolgsabhängiges Honorar". Geschwindigkeitsmessungen werden an der Örtlichkeit bereits seit 2021 durchgeführt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Guten Tag, vielen Dank für die Infor…
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
19. Juni 2023 18:21
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
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Guten Tag, vielen Dank für die Information. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280626/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Guten Tag, nochmals vielen Dank für …
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
22. Juni 2023 20:51
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nochmals vielen Dank für die Übersendung der Information. Nach Sichtung der Dokumente haben sich Rückfragen ergeben. Ich möchte Sie bitten diese zu beantworten. 7. Nach Angabe im Messaufbau-Protokoll war der eingestellte Grenzwert 40km/h. Wie ist dies mit Ihrer Angabe vereinbar, dass Sie Ordnungsgelder bis 10 km/h verhängt haben? Pkw und sonstige Fahrzeuge unter 3,5 t, 17 Verstöße zu 30,00 EUR, sowie Fahrzeug über 3.5 t, 1 Verstoß zu 40,00 EUR. Das stellt 47,8% Ihrer Einnahmen aus dieser Verkehrsmessung dar, die unter dem eingestellten Grenzwert liegen. Innerhalb von 5km/h mehr sind die restlichen 52,2%. 8. Welche V85 Geschwindigkeit haben Sie für diese Stelle ermittelt? 9. Laut Messaufbau-Protokoll wurde die Bedienungsanleitung des Gerätes befolgt und der Mitarbeiter besitzt ein Zertifikat zur Bedienung des Geräts. Bitte senden Sie die Bedienungsanleitung zu. Wie viele Unterrichtsstunden betrug die Schulung des Mitarbeiters und durch welche Organisation wurde geschult bzw. das Zertifikat ausgestellt? Zu Ihren bisherigen Antworten haben sich ebenfalls Rückfragen ergeben. Zu 2/3: Bitte erklären Sie mir den Widerspruch, dass Sie die dem Seniorenheim abgewandte Seite messen, statt die von den Bewohnern frequentierte Seite? Sie werden mir zustimmen, dass es doch recht sinnwidrig ist die andere Straßenseite zu messen, zumal alle "typischen Ziele" der Bewohner auf Seiten des Seniorenheims sind, Friedhof, Kirche, Dorfladen, Metzger, Bäcker, usw. Zu 4: Welche (technische) Voraussetzung muss eine Örtlichkeit erfüllen, um als Messstelle ausgewählt zu werden? Was ist an dieser Örtlichkeit besonders vorteilhaft für eine erfolgreiche Messung? Sind Messstellen besonders geeignet, wo eine größere Anzahl von geringen Geschwindigkeitsübertretungen zu erwarten ist? Ich sehe auf meinen Lichtbildern, dass ihr Messgerät unmittelbar hinter einem Baum steht und ihr Fahrzeug dort so abgestellt wurde, dass es den Gehweg einschränkt. Zu 5: Ich denke die angefragte Information liegt Ihnen eindeutig vor. Haben Sie eine Dienstanweisung, nach der die Herausgabe solcher Informationen unerwünscht ist? Wenn ja, bitte ich um die Übersendung dieser Dienstanweisung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280626/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Guten Tag, Zu Punkt 4: Ich will vers…
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
29. Juni 2023 21:51
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zu Punkt 4: Ich will versuchen meine Frage einfacher zu formulieren, damit Sie mir folgen können. Ist es vorteilhaft für eine erfolgreiche Messung an dieser Örtlichkeit, dass die 30 km/h nur auf der in Fahrtrichtung rechten Seite ausgeschildert sind und sich das Schild nahtlos in die Vegetation einfügt? Wenn man bedenkt, dass in dieser Fahrtrichtung 100m vorher die 30 km/h durch Beschilderung aufgehoben wurden, kommt dieses erneute 30 km/h Schild zwischen den Allee-Bäumen doch sehr unerwartet, meinen Sie nicht auch? Warum ist in der Gegenrichtung, exakt parallel auf der anderen Straßenseite auf freier Fläche ein 50km/h Schild statt eines 30km/h Aufhebungsschildes? Dort könnten ebenfalls die 30km/h ausgeschildert sein. Ist diese Beschilderung bewusst so konstruiert worden, um eine erfolgreiche Messung zu fördern bzw. würde es eine erfolgreiche Messung gefährden, wenn auch auf der linken Seite die 30 km/h ausgeschildert wären? Gemäß Google Maps beträgt der Abstand vom Verkehrsschild zur Messstelle übrigens 88m. Dies sind 14% Abweichung zum angegebenen Wert im Messaufbauprotokoll. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280626/
Straßenverkehrsamt Paderborn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
4. Juli 2023 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre weiteren Anfragen vom 22.06. und 29.06.2023 wie folgt: zu 2/3: Es werden Messungen in beide Richtungen durchgeführt. Am 06.06.2023 ist Richtung ortseinwärts gemessen worden. zu 4: Gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO wird innerorts auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs u.a. vor Alten- und Pflegeheimen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Die Verkehrsanordnung ist für die "Paradiesstraße" durch die Stadt Delbrück erfolgt. Es ist der Normalfall, dass ein geschwindigkeitsbeschränkendes Verkehrszeichen nur rechts aufgestellt ist. Das Verkehrszeichen ist deutlich zu erkennen. Nach der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung steht das VZ 274-50 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h). Wegen einer rechtlichen Neuregelung wird voraussichtlich demnächst zwischen Schule und Altenheim durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. Im gesamten Kreisgebiet (außer im Stadtgebiet Paderborn, da die Stadt in eigener Zuständigkeit Messungen durchführt) führt der Kreis Paderborn Geschwindigkeitsmessungen an Stellen, an denen es zu Unfallhäufungen gekommen ist bzw. eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss, durch. Wie bereits zu 2) erläutert, erfolgen Geschwindigkeitsmessungen u. a. dort, wo vermehrt schwache Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind. Bei der im Messprotokoll angegebenen Entfernung zum Verkehrszeichen handelt es sich um eine "Circa-Angabe". zu 5: Wie bereits mitgeteilt, liegen keine Zahlen der Stadt Paderborn vor. Beim Kreis Paderborn gibt es bei den Einnahmen keine Differenzierung hinsichtlich der Messörtlichkeiten. Die Gesamteinnahmen aus allen mobilen Geschwindigkeitsmessungen beliefen sich in 2022 auf rund 253.000 EUR (Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und Auslagen). zu 7: Von der gemessenen Geschwindigkeit erfolgt noch ein Toleranzabzug von 3 km/h (bis 100 km/h) -> vorwerfbare Geschwindigkeit. zu 8: Eine Langzeitmessung ist nicht durchgeführt worden (bereits mitgeteilt). Eine V85 wurde daher nicht ermittelt. Langzeitmessungen werden durchgeführt, um festzustellen, ob es zu überdurchschnittlichen häufigen Verstößen kommt. An Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern frequentiert werden, erfolgen Geschwindigkeitsmessungen ohne vorherige Langzeitmessungen. zu 9: Bezüglich der Einsicht in die Bedienungsanleitung wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Geschwindigkeitsmessanlage: JENOPTIK Robot GmbH, Opladener Straße 202, 40789 Monheim am Rhein Die Schulung für den mobilen Einsatz erfolgte an zwei Tagen (ein Tag Theorie sowie ein Tag Praxis). Diese wurde durch einen Mitarbeiter der Fa. JENOPTIK durchgeführt. Der Schulungsnachweis wurde daher auch von der Fa. JENOPTIK ausgestellt. Zuvor wurde der Mitarbeiter bereits für den stationären Einsatz der Geschwindigkeitsmessanlage geschult.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Guten Tag, vielen Dank für ihre Antw…
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
4. Juli 2023 19:54
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antworten, leider weichen Sie meiner Frage aus. Zu 7: Auf ihrem Messaufbauprotokoll ist ein eingestellter Grenzwert von 40 km/h vermerkt. Nach ihren Ausführungen haben Sie ab 33km/h gemessen. Warum steht dann ein Grenzwert von 40 km/h im Messaufbauprotokoll? Welche technische Relevanz hat dieser Grenzwert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280626/

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Straßenverkehrsamt Paderborn
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.06.2023 [#280626]
Datum
5. Juli 2023 15:04
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre weitere Anfrage vom 04.07.2023 wie folgt: zu 7: Am 19.06.2023 habe ich bei meiner Antwort das Messprotokoll mit dem Grenzwert 40 km/h beigefügt. Ab dem Erreichen des Grenzwertes von 40 km/h, gemessene Geschwindigkeit, wird ein Messfoto gefertigt und die Messung gespeichert. Wie bereits am 04.07.2023 mitgeteilt, erfolgt ein Toleranzabzug von 3 km/h.